|
Statistik |
|
Besucher: 1156567
|
|
 |
|
Urteile aus dem WEG-Recht |
-
Wohnungseigentümer dürfen die Innenseite ihrer Balkonbrüstung nicht nach eigenen Geschmack streichen. Das gelte auch dann, wenn der Balkon insgesamt als Sondereigentum im Grundbuch eingetragen sei, so das…
weiter …
-
Bevor ein Balkon genutzt werden kann, muss er natürlich schon vorhanden sein. Das war bei einem Mehrfamilienhaus in Konstanz nicht der Fall. Einer der Eigentümer wollte nachträglich…
weiter …
-
Der Bundesgerichtshof entschied, dass Wasserversorgungsunternehmen gehalten sind, eine Ermessensentscheidung zu treffen, ob ein Austausch eines Wasserzählers im Interesse des Kunden vorzunehmen ist, wenn sich der technische Standard…
weiter …
-
Ein Hamburger Wohnungseigentümer parkte sein fahruntüchtiges und abgemeldetes Schrottauto jahrelang auf seinen KFZ-Stellplatz in der Tiefgarage der Wohnunganlage. Da der Mann an dem sogenannten Messie-Syndrom litt, wurde…
weiter …
-
Ausgaben für den behindertengerechten Umbau eines Hauses sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar (BFH, VI R 7/09).Die obersten Finanzrichter gaben damit ihre bisherige Rechtsprechung auf. Im Urteilsfall…
weiter …
-
Erwerb von Tiefgaragen-Stellplätzen durch den Verband der Wohnungseigentümer
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft in der eigenen Anlage Sonder- oder Teileigentums (z.B. Tiefgaragenstellplätze) erwerben, um sie der Allgemeinheit zur Verfügung…
weiter …
-
Vor der Reform des WEG in 2007 musste der Zwangsverwalter eines Wohnungseigentumseinheit das Hausgeld zur Wohnung an die Gemeinschaft zahlen, auch wenn er keine Einnahmen aus der…
weiter …
-
Als ihr Nachbar einen Außenkamin hochziehen ließ, zogen die übrigen Mietglieder der Eigentümergemeinschaft vor Gericht - der illegale Anbau müsse sofort entfernt werden!Stimmt, pflichteten die Richter des…
weiter …
-
In einer aus acht Wohnungen bestehenden Wohnanlage in einem Kurort stellt die Nutzung von drei Wohnungen durch einen Eigentümer für eine Altenpflegeeinrichtung eine gewerbliche Nutzung dar, die…
weiter …
-
Ein als Apotheke bezeichnetes Teileigentum kann nicht als Gaststätte genutzt werden, da ein solcher Betrieb erfahrungsgemäß mehr Beeinträchtigungen bringt als der Betrieb einer Apotheke (Nichteinhaltung…
weiter …
-
Die in einer Teilungserklärung enthaltene Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Laden" deckt den Betrieb einer Chemischen Reinigung unter Einsatz umfangreicher Reinigungsmaschinen und -geräte nicht ab. Bei der Auslegung…
weiter …
-
Ein zu einem Wohnungs- bzw. Teileigentum gehörender und nach dem Aufteilungsplan als "Abstellraum" bezeichneter Raum kann, wenn Regelungen der Teilungserklärung oder Gebrauchsregelungen nicht entgegenstehen, im KONKRETEN EINZELFALL,…
weiter …
-
Eine Miteigentümerin hatte an der Außenseite der Balkonbrüstung Blumenkästen befestigt. Der Eigentümer der darunter liegenden Wohnung fühlte sich gestört, da durch die Pflege und das Gießen immer…
weiter …
-
Die Ausübung einer Anwaltspraxis in einer Wohnung ist grundsätzlich hinzunehmen, auch wenn damit der Zutritt eines größeren Personenkreises verbunden ist (KG Berlin, Beschl. vom 09.07.1986, 24 W…
weiter …
-
Ist ein Raum nach der Teilungserklärung als Büroraum oder Archivraum bezeichnet, so handelt es sich nach der für einen unbefangenen Beobachter nächstliegenden Bedeutung nicht nur…
weiter …
-
Die Nutzung einer "Wohnung" als Architekturbüro oder Steuerberaterpraxis ist grundsätzlich zulässig, weil sie typischerweise nicht zu Störungen führt, die über das bei einer Wohnung unvermeidliche Maß hinausgehen…
weiter …
-
Die Ausübung einer Tätigkeit als "Fotomodell" in einer Eigentumswohnung stellt eine gewerbliche Nutzung der Wohnung zu sittenwidrigen Zwecken dar und rechtfertigt den Anspruch auf sofortige Unterlassung bzw.…
weiter …
-
Die Ausübung einer Arztpraxis in einer Eigentumswohnung stellt keinen Nachteil dar, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht. Der Charakter eines Hauses als reines…
weiter …
-
Der Betrieb eines Bordells in Sondereigentumsräumen stellt grundsätzlich einen bei einem geordneten Zusammenleben vermeidbaren Nachteil im Sinne des § 14 Abs. 1 WEG dar. Jeder einzelen Wohnungseigentümer…
weiter …
-
Soll eine Umwandlung von Wohnungseigentum in Teileigentum oder umgehrt vorgenommen werden, so bedarf diese Umwandlung immer der Zustimmung aller übrigen Miteigentumer (OLG Braunschweig , Beschluss…
weiter …
-
Zur Definition das BayObLG: Eine Gaststätte erhält als gastronomischer Betrieb seine besondere Ausprägung durch die Darreichung von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle, daher…
weiter …
-
Der Fall: Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2006 beantragten die Steuerpflichtigen eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Dacheindeckung) mit einem Lohnanteil in…
weiter …
-
Die Stilllegung eines Müllschluckers stellt keine Gebrauchsregelung nach § 15 WEG, sondern einen Gebrauchsentzug dar. Dies hat zur Folge, dass diese Maßnahme von den Wohnungseigentümern nicht mehrheitlich,…
weiter …
-
Wenn sich Bank und Kunde darauf einigen, dass ein Kredit vorzeitig zurück gezahlt wird, darf das Institut keine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinszahlungen verlangen (OLG Frankfurt, 23…
weiter …
-
Die Ausübung der Prostitution in einer Eigentumswohnung (auch in vermieteten Eigentumswohnungen) stellt eine Beeinträchtigung der übrigen Miteigentümer dar und braucht von diesen nicht geduldet zu werden.
So…
weiter …
-
Wird einem Wohnungseigentümer durch Teilungserklärung (TE) die „ausschließliche Nutzung des Dachbodens“ zugewiesen, so ist die Nutzung als Hobbyraum und somit gelegentlich als Gästezimmer zulässig.
…
weiter …
-
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine bestimmte Nutzung eines als "Laden" bezeichneten Teileigentums dem Begriff "Laden" entspricht und eine entsprechende Nutzung zuläßt, ist sowohl vom allgemeinen…
weiter …
-
Ein Rheinländer wollte selbst in sein Mehrfamilienhaus einziehen und
kündigte den Mietern. Um sie vor Ende der Kündigungsfrist loszuwerden,
zahlte er ihnen Abfindungen. In der Steuererklärung zog…
weiter …
-
Mehr Glück im Unglück hatte ein Hausbesitzer aus Schleswig-Holstein. Nachdem der unterhalb seines Grundstücks gelegene See über die Ufer getreten und Wasser in sein Haus gelaufen war,…
weiter …
-
Gasversorger dürfen Kunden, die gegen eine Preiserhöhung geklagt haben und die Zahlung verweigern, nicht mit der Einstellung der Gaslieferung drohen. Sie müssen warten, bis gerichtlich geklärt ist,…
weiter …
-
Die Kosten für die Einrichtung eines Kabelanschlusses in einer Eigentumswohnanlage dürfen nicht nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel erfolgen, der sich nach der Größe der Wohnungen richtet.…
weiter …
-
Ein Beschluss der Eigentümerversammlung, wonach die Wohnungseigentümer verpflichtet werden, dem Verwalter eine Einzugsermächtigung zum Einzug der monatlichen Wohngeldvorauszahlungen zu erteilen, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
An den…
weiter …
-
Immer wieder kommt es vor, dass sich Käufer einer Wohnung oder eines
Hauses nach dem Einzug vom Bauträger geprellt fühlen. Sie prüfen
Raumgröße, Wanddicke oder Zimmerhöhe nach…
weiter …
-
Dem nicht zum Kreis der Verfahrensbeteiligten gehörenden Leiter der
Wohnungseigentümerversammlung (hier ein Rechtsanwalt) können im
Wohnungseigentumsverfahren keine Kosten auferlegt werden.
Die fehlerhafte Beschlussfeststellung des von den…
weiter …
-
Wer sich freiwillig gesetzlich krankenversichert, aber nur Vermietungseinkünfte hat und nicht arbeitet, kann kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse verlangen (Landessozialgericht Hessen L /14 KR 585/03). Da…
weiter …
-
Ein Miteigentümer verdiente sich ein paar Euro nebenher, indem er die zum Gemeinschaftseigentum gehörende Sauna an Fremde vermietete.
Das fanden die Mitgeigentümer gar nicht gut und zogen…
weiter …
-
Eine bauliche Veränderung gemeinschaftlichen Eigentums bedarf nach § 22 Abs. 1 WEG der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Eine bloße Instandsetzungsmaßnahme kann hingegen mehrheitlich beschlossen werden. Doch was ist…
weiter …
-
Der Fall: Auf der Tagesordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft stand die Instandhaltung der Fenster und Terrassentüren. In der Teilungserklärung der Gemeinschaft hieß es dazu in § 7 Abs. 3…
weiter …
-
Die Sauna einer Wohnungsanlage sollte wegen zu hoher Energiekosten nur noch zweimal pro Woche in Betrieb genommen werden, so der Beschluss in der Versammlung.
Ein Saunafreund zog…
weiter …
-
Die Unterkellerung einer Terrasse stellt eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG dar. Ein Beseitigungsanspruch kann im Einzelfall aber trotz der…
weiter …
-
Ist in einer Teilungserklärung ein Teileigentum als "Büro" bezeichnet, ist darunter nach allgemeinem Sprachgebrauch eine "Schreibstube" zu verstehen, in der vorwiegend Schreib- und Diktierarbeiten, Telefongespräche und sonstige…
weiter …
-
Der BGH hat in seinem Urteil vom 26.09.03 (Az: V ZR 217/02)
entschieden, dass ein Rechtsmangel vorliegt, wenn ein in der
Teilungserklärung als Speicher ausgewiesener Raum als…
weiter …
-
„Schlüsselfertig“ – immer wieder wird vor Gericht über diesen Begriff
gestritten. Welche Leistungen gehören eigentlich dazu? Was ist der
Mindeststandard, wenn Auftraggeber und Baufirma sich vertraglich auf…
weiter …
-
Ist der Mangel an fehlerhaftem Schallschutz der Trennwand von Doppelhaushälften
nicht behebbar, so kann der einzelne Wohnungseigentümer auch ohne
Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft Schadensersatz oder
Minderung verlangen (OLG…
weiter …
-
Der Ausblick aus einer Immobilie kann entscheidend oder zumindest
mitentscheidend für deren Kauf sein. Deswegen darf der Bauträger einer
Wohnanlage nicht einfach komplett anders gestalten, als es…
weiter …
-
Der Boden im Keller eines Berliner Hauses schlug plötzlich Wellen, weil der nach starken Regenfällen steigende Grundwasserspiegel gegen das Fundament drückte. Doch die Elementarschadenversicherung weigerte sich zu…
weiter …
-
Wenn zu einer Eigentümerversammlung sämtliche Wohnungseigentümer
erschienen sind und bei allen Tagesordnungspunkten mit abgestimmt haben,
wird dadurch der Umstand belanglos, daß sie zu dieser Versammlung…
weiter …
-
Sicherheit geht vor. Das dachte sich die Eigentümergemeinschaft eines
Hochhauses im Rheinland und erließ strenge Regeln für die Benutzung des
Lifts. Vor allem Gäste hätten vom Fahrstuhl…
weiter …
-
Baut ein Wohnungseigentümer die zu seinem Sondereigentum gehörenden Dach- und Kellerräume zu Wohnzwecken aus und führt dies zu einer nicht unwesentlichen Verschiebung der Eigentumsanteile, können die anderen…
weiter …
-
Bei modernen Gaszentralheizungen muß der Schornstein nicht einmal pro Jahr gereinigt werden.
OLG Rheinland-Pfalz, 6 A 10105/05
weiter …
|
|
|
|
|
Eine allgemeine Angabe darüber, welche Betrag pro m² / Jahr angemessen ist, ist nicht möglich. Dies kann nur auf Grund aller Umstände des Einzelfalls entschieden werden. Möglichkeiten der Rücklagenberechnung Ein altes Haus, für das noch keine ausreichende Rücklage besteht, wird die Ansammlung einer größeren Summe erfordern, da hier mit einem erhöhten Reparaturbedarf zu rechnen ist. Es macht einen Unterschied, ob z.B. ein Aufzug vorhanden ist, Kinderspielplätze regelmäßig gewartet werden müssen oder eine Zentralheizungsanlage ihren Dienst verrichtet. Auch wird bei neu gebauten Objekten gerne unter Hinweis auf die bestehende Gewährleistungsverpflichtung des Bauträgers für die ersten Jahre eine Rücklagenbildung ausgesetzt oder nur mit Minimalbeträgen betrieben.Erfahrungen in der Verwaltungspraxis zeigen, dass die von den Wohnungseigentümern beschlossene Höhe der Rücklagenzuführung oft unzureichend ist. Grund hierfür ist ein mangelndes Bewusstsein bzw. ein zu großer Optimismus hinsichtlich des mittel- und langfristig zu erwartenden Instandsetzungsaufwandes. |
|
weiter …
|
|
Bislang war es übliche Abrechnungspraxis die Instandhaltungsrücklage als Teil der Ausgaben in der jährlichen Abrechnung aufzustellen. Dieser Gepflogenheit bereitete der BGH mit seinem Urteil vom 16.02.2010 nun ein Ende.
„Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Abrechnung aufzunehmen ist, sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben.“ |
|
weiter …
|
|
Nach der am 01.07.2007 in Kraft getretenen Novelle des WEG werden Rechtsstreitigkeiten nun nach den Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO) unter Berücksichtigung der Sonderregelungen der §§ 44-50 WEG verhandelt.
Dies bedeutet für die Gemeinschaft:
- Beibringungsgrundsatz statt bisheriger Amtsermittlungspflicht
- kürzere einzuhaltende Fristen
- die Möglichkeit eines Versäumnisurteils oder eines Anerkenntnisurteils
|
|
weiter …
|
|
|
In einer großen Berliner Eigentümergemeinschaft vermietete ein Sondereigentümer seine beiden Wohnungen tage- oder wochenweise an Berlinbesucher, Geschäftsreisende oder sonstige Mieter. Dies schmeckte den restlichen Eigentümerin überhaupt nicht und auf der Eigentümerversammlung des Jahres 2008 wurde folgender Beschluss gefasst: "Die Gemeinschaft beschließt, dem Eigentümer der Wohnungen ... zu untersagen, die Wohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste zu überlassen und bevollmächtigt die Verwaltung, unter Einschaltung eines Rechtsanwalts bei Verstoß Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen."
|
|
weiter …
|
|
Sonderumlage: Ratenzahlung zu einer vor dem Erwerb beschlossenen Sonderumlage ist vom Neueigentümer zu tragen! Zu früh gefreut hatte sich ein frisch gebackener Eigentümer im Mai 2004 als er bei der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung den Zuschlag erhielt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft wandte sich schnell an den neuen Miteigentümer und bat um Zahlung der monatlichen Raten zur beschlossenen Sonderumlage - alles nachzulesen unter Top 8 der Wohnungseigentümerversammlung aus dem Jahr 2003. Hiernach sollten ab Januar 2004 von den Eigentümern insgesamt 15.000,00 EUR verteilt nach Miteigentumsanteilen als Sonderumlage gezahlt werden. |
|
weiter …
|
|
|
Das Hausgeld sind die „Betriebskosten“ plus ein mehr oder weniger großes und oft umstrittenes „Sahnehäubchen“, dass Wohnungseigentümer aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplans in der Eigentümerversammlung zu zahlen haben. Synonym wird oft der Begriff Wohngeld verwendet, der hier jedoch etwas irreführend ist, da dieser Begriff zu Verwechslungen mit dem Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz führen kann. Im Wohnungseigentumsgesetz werden sie übrigens vergeblich nach dem Begriff „Hausgeld“ suchen, der Gesetzgeber spricht von Lasten und Kosten. Die Rechtsgrundlage findet sich wie immer im WoEigG, genauer in § 16 Nutzungen, Lasten und Kosten, Abs. 2, 7 und 8. |
|
weiter …
|
|
Sonderumlage: Wieviel und wann? Die Zahlung einer Sonderumlage kann notwendig werden, wenn eine Instandhaltungsrückstellung noch nicht die entsprechende angemessene Höhe erreicht hat und eine Reparaturmaßnahme finanziert werden muss, keine Rücklage vorhanden ist oder sich im Laufe des Wirtschaftsjahres herausstellt, dass die nach Wirtschaftsplan zu entrichtenden Vorauszahlungen für die Deckung des Liquiditätsbedarfs nicht ausreichen. Doch worauf begründet sich dieser Anspruch und wie ist er durchsetzbar? |
|
weiter …
|
|
Abrechnungsspitzen: Wann zahlt der alte Eigentümer, wann zahlt der neue Eigentümer?Die jährlichen Abrechnung hat die Verwaltung stets an den Eigentümer zu senden, der am Tag der Beschlussfassung über die Abrechnung - in der Regel der Tag der ordentlichen Eigentümerversammlung - als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Für jedes Sondereigentum wird somit eine einheitliche Abrechnung für das Wirtschaftsjahr erstellt, unabhängig davon, ob ein Eigentümerwechsel während des Jahres stattgefunden hat. |
|
weiter …
|
|
|
Balkone sind grundsätzlich sondereigentumsfähig und gelten auch ohne entsprechende Zuordnung in der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung als Sondereigentum. Die Zuordnung zum Gemeinschaftseigentum scheidet im Regelfall schon allein deshalb aus, weil das jedem Wohnungseigentümer gemäß § 13 Abs. 2 WEG zustehende Mitgebrauchsrecht wegen des fehlenden Zugangs praktisch nicht ausführbar ist, andererseits ein allgemeiner Zugang dem Erfordernis der Abgeschlossenheit der Wohnung widerspricht. Die Verbindung des Balkons mit der entprechenden Wohnung ergibt sich zudem daraus, dass im Regelfall die Balkonfläche zumindest teilweise der Wohn-/Nutzfläche des Sondereigentums zugerechnet wird und somit (wenn auch nicht zwingend) mitbestimmend ist für die Bemessung der Höhe des Miteigentumsanteils. |
|
weiter …
|
|
|
Bis zur letztendlichen höchstrichterlichen Entscheidung regelt
das Anwendungsschreiben des BMF (Bundesministerium der Finanzen) vom
26.10.2007 die Anwendung der Bestimmungen des § 35a EStG für die
Wohnungseigentümergemeinschaft.
Für die Wohnungseigentümer kommt die Gewährung der Steuerermäßigung in Betracht wenn:
- in der
Jahresabrechnung die im Kalenderjahr unbar gezahlten Beträge nach den
begünstigten haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen,
Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen jeweils gesondert aufgeführt
sind.
- der Anteil der steuerbegünstigten Kosten (Arbeits- und Fahrtkosten) ausgewiesen ist
- der Anteil des jeweiligen Wohnungseigentümers anhand seines Beteiligungsverhältnisses errechnet wurde.
|
|
weiter …
|
|
|
Immer beschränkt auf den konkreten Einzelfall verleiht § 16 Abs. 4 WEG der Wohnungseigentümergemeinschaft nach der Reform nun die Kompetenz zur abweichenden Verteilung der Kosten von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie von baulichen Veränderungen und Modernisierungen. Hier ist jedoch im Gegensatz zur Änderung der Kostentverteilung ("Betriebskosten") eine qualifizierte Mehrheit notwendig. |
|
weiter …
|
|
Grunddsätzlich gilt: Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind als konstruktive und die äußere Gestalt des Gebäudes bestimmende bauliche Elemente zwingend gemeinschaftliches Eigentum (LG Lübeck, 01.07.1985, 7 T 365/85; LG Darmstadt, 24.07.1986, 5 T 1343/85)
Hierzu nochmals das OLG Hamm im Jahre 1991: Fenster sind Fassadenbestandteil und gehören damit zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Anders lautende Vereinbarungen in der Teilungserklärung oder in den Gemeinschaftsordnungen sind nichtig (OLG Hamm vom 22.08.1991, NJW 1992). D.h., Fenster können weder durch Beschlussfassung noch durch eine Vereinbarung zum Gegenstand des Sondereigentums erklärt werden. Regelungen dieser Art, wie sie oft in Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen oder auch Protokollen zu finden sind, sind nichtig.
|
|
weiter …
|
|
Von Bedeutung ist hier die Regelung in § 16 Abs. 3 WEG n. F., wonach die Wohnungseigentümer ab
Inkrafttreten der WEG-Reform mittels einfachen Mehrheitsbeschlusses die "Betriebskosten" des Gemeinschafts- und des Sondereigentums sowie die "Kosten der Verwaltung" in Abweichung vom gesetzlichen bzw. vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel verteilen können. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass derartige Kosten nicht unmittelbar z. B. von den Versorgungsträgern gegenüber
den jeweiligen Wohnungseigentümern abgerechnet werden.
|
|
weiter …
|
|
| |
|
|
|
 |
Mit Immobilien Geld verdienen! Informationen zum Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Mietshauses zur Geldanlage finden Sie unter Miete und Rendite.
|
|