Home arrow Hausgeld  
Freitag, 10. September 2010
Hauptmenü
Home
Kontakt
Suchen
Impressum
Links
Wohnungseigentum
Eigentümerversammlung
Gemeinschaftsordnung
Hausgeld
Hausverwaltung
Instandhaltungen
Jahreabrechnung
Verwaltungsbeirat
WEG-Recht
WEG-Definitionen
WEG-Urteile
Gemeinschaftseigentum
Tarifrechner
Strompreise vergleichen
Gaspreise vergleichen
Gebäudeversicherung
Hausrat
Ihre Meinung zählt...
Wieviele Mitgliedern hat Ihr Verwaltungsbeirat?
 
Statistik
Besucher: 1160092
Gäste
Aktuell 5 Gäste online
Urteile aus dem WEG-Recht
Die Ratenzahlung der Sonderumlage Drucken
Benutzer Bewertung: / 2

Sonderumlage:  Ratenzahlung zu einer vor dem Erwerb beschlossenen Sonderumlage ist vom Neueigentümer zu tragen!

Zu früh gefreut hatte sich ein frisch gebackener Eigentümer im Mai 2004 als er bei der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung den Zuschlag erhielt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft wandte sich schnell an den neuen Miteigentümer und bat um Zahlung der monatlichen Raten zur beschlossenen Sonderumlage - alles nachzulesen unter Top 8 der Wohnungseigentümerversammlung aus dem Jahr 2003. Hiernach sollten ab Januar 2004 von den Eigentümern insgesamt 15.000,00 EUR verteilt nach Miteigentumsanteilen als Sonderumlage gezahlt werden.

weiter …
 
Das Hausgeld - was gehört dazu? Drucken
Benutzer Bewertung: / 8

wegweiserDas Hausgeld sind die „Betriebskosten“ plus ein mehr oder weniger großes und oft umstrittenes „Sahnehäubchen“, dass Wohnungseigentümer aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplans in der Eigentümerversammlung zu zahlen haben. Synonym wird oft der Begriff Wohngeld verwendet, der hier jedoch etwas irreführend ist, da dieser Begriff zu Verwechslungen mit dem Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz führen kann. Im Wohnungseigentumsgesetz werden sie übrigens vergeblich nach dem Begriff „Hausgeld“ suchen, der Gesetzgeber spricht von Lasten und Kosten. Die Rechtsgrundlage findet sich wie immer im WoEigG, genauer in § 16 Nutzungen, Lasten und Kosten, Abs. 2, 7 und 8.

weiter …
 
Die Sonderumlage im Wohnungseigentum Drucken
Benutzer Bewertung: / 18

Sonderumlage: Wieviel und wann?

Die Zahlung einer Sonderumlage kann notwendig werden, wenn eine Instandhaltungsrückstellung noch nicht die entsprechende angemessene Höhe erreicht hat und eine Reparaturmaßnahme finanziert werden muss, keine Rücklage vorhanden ist oder sich im Laufe des Wirtschaftsjahres herausstellt, dass die nach Wirtschaftsplan zu entrichtenden Vorauszahlungen für die Deckung des Liquiditätsbedarfs nicht ausreichen. Doch worauf begründet sich dieser Anspruch und wie ist er durchsetzbar?

weiter …
 
Suchen
Immobilien suchen