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Urteile aus dem WEG-Recht |
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Bevor ein Balkon genutzt werden kann, muss er natürlich schon vorhanden sein. Das war bei einem Mehrfamilienhaus in Konstanz nicht der Fall. Einer der Eigentümer wollte nachträglich…
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Wohnungseigentümer dürfen die Innenseite ihrer Balkonbrüstung nicht nach eigenen Geschmack streichen. Das gelte auch dann, wenn der Balkon insgesamt als Sondereigentum im Grundbuch eingetragen sei, so das…
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Der Bundesgerichtshof entschied, dass Wasserversorgungsunternehmen gehalten sind, eine Ermessensentscheidung zu treffen, ob ein Austausch eines Wasserzählers im Interesse des Kunden vorzunehmen ist, wenn sich der technische Standard…
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Ein Hamburger Wohnungseigentümer parkte sein fahruntüchtiges und abgemeldetes Schrottauto jahrelang auf seinen KFZ-Stellplatz in der Tiefgarage der Wohnunganlage. Da der Mann an dem sogenannten Messie-Syndrom litt, wurde…
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Ausgaben für den behindertengerechten Umbau eines Hauses sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar (BFH, VI R 7/09).Die obersten Finanzrichter gaben damit ihre bisherige Rechtsprechung auf. Im Urteilsfall…
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Erwerb von Tiefgaragen-Stellplätzen durch den Verband der Wohnungseigentümer
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft in der eigenen Anlage Sonder- oder Teileigentums (z.B. Tiefgaragenstellplätze) erwerben, um sie der Allgemeinheit zur Verfügung…
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Vor der Reform des WEG in 2007 musste der Zwangsverwalter eines Wohnungseigentumseinheit das Hausgeld zur Wohnung an die Gemeinschaft zahlen, auch wenn er keine Einnahmen aus der…
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Als ihr Nachbar einen Außenkamin hochziehen ließ, zogen die übrigen Mietglieder der Eigentümergemeinschaft vor Gericht - der illegale Anbau müsse sofort entfernt werden!Stimmt, pflichteten die Richter des…
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In einer aus acht Wohnungen bestehenden Wohnanlage in einem Kurort stellt die Nutzung von drei Wohnungen durch einen Eigentümer für eine Altenpflegeeinrichtung eine gewerbliche Nutzung dar, die…
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Ein als Apotheke bezeichnetes Teileigentum kann nicht als Gaststätte genutzt werden, da ein solcher Betrieb erfahrungsgemäß mehr Beeinträchtigungen bringt als der Betrieb einer Apotheke (Nichteinhaltung…
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Die in einer Teilungserklärung enthaltene Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Laden" deckt den Betrieb einer Chemischen Reinigung unter Einsatz umfangreicher Reinigungsmaschinen und -geräte nicht ab. Bei der Auslegung…
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Ein zu einem Wohnungs- bzw. Teileigentum gehörender und nach dem Aufteilungsplan als "Abstellraum" bezeichneter Raum kann, wenn Regelungen der Teilungserklärung oder Gebrauchsregelungen nicht entgegenstehen, im KONKRETEN EINZELFALL,…
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Die Ausübung einer Anwaltspraxis in einer Wohnung ist grundsätzlich hinzunehmen, auch wenn damit der Zutritt eines größeren Personenkreises verbunden ist (KG Berlin, Beschl. vom 09.07.1986, 24 W…
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Eine Miteigentümerin hatte an der Außenseite der Balkonbrüstung Blumenkästen befestigt. Der Eigentümer der darunter liegenden Wohnung fühlte sich gestört, da durch die Pflege und das Gießen immer…
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Ist ein Raum nach der Teilungserklärung als Büroraum oder Archivraum bezeichnet, so handelt es sich nach der für einen unbefangenen Beobachter nächstliegenden Bedeutung nicht nur…
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Die Nutzung einer "Wohnung" als Architekturbüro oder Steuerberaterpraxis ist grundsätzlich zulässig, weil sie typischerweise nicht zu Störungen führt, die über das bei einer Wohnung unvermeidliche Maß hinausgehen…
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Die Ausübung einer Tätigkeit als "Fotomodell" in einer Eigentumswohnung stellt eine gewerbliche Nutzung der Wohnung zu sittenwidrigen Zwecken dar und rechtfertigt den Anspruch auf sofortige Unterlassung bzw.…
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Die Ausübung einer Arztpraxis in einer Eigentumswohnung stellt keinen Nachteil dar, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht. Der Charakter eines Hauses als reines…
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Der Betrieb eines Bordells in Sondereigentumsräumen stellt grundsätzlich einen bei einem geordneten Zusammenleben vermeidbaren Nachteil im Sinne des § 14 Abs. 1 WEG dar. Jeder einzelen Wohnungseigentümer…
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Soll eine Umwandlung von Wohnungseigentum in Teileigentum oder umgehrt vorgenommen werden, so bedarf diese Umwandlung immer der Zustimmung aller übrigen Miteigentumer (OLG Braunschweig , Beschluss…
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Zur Definition das BayObLG: Eine Gaststätte erhält als gastronomischer Betrieb seine besondere Ausprägung durch die Darreichung von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle, daher…
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Der Fall: Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2006 beantragten die Steuerpflichtigen eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Dacheindeckung) mit einem Lohnanteil in…
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Die Stilllegung eines Müllschluckers stellt keine Gebrauchsregelung nach § 15 WEG, sondern einen Gebrauchsentzug dar. Dies hat zur Folge, dass diese Maßnahme von den Wohnungseigentümern nicht mehrheitlich,…
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Wenn sich Bank und Kunde darauf einigen, dass ein Kredit vorzeitig zurück gezahlt wird, darf das Institut keine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinszahlungen verlangen (OLG Frankfurt, 23…
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Die Ausübung der Prostitution in einer Eigentumswohnung (auch in vermieteten Eigentumswohnungen) stellt eine Beeinträchtigung der übrigen Miteigentümer dar und braucht von diesen nicht geduldet zu werden.
So…
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Wird einem Wohnungseigentümer durch Teilungserklärung (TE) die „ausschließliche Nutzung des Dachbodens“ zugewiesen, so ist die Nutzung als Hobbyraum und somit gelegentlich als Gästezimmer zulässig.
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Bei der Beurteilung der Frage, ob eine bestimmte Nutzung eines als "Laden" bezeichneten Teileigentums dem Begriff "Laden" entspricht und eine entsprechende Nutzung zuläßt, ist sowohl vom allgemeinen…
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Ein Rheinländer wollte selbst in sein Mehrfamilienhaus einziehen und
kündigte den Mietern. Um sie vor Ende der Kündigungsfrist loszuwerden,
zahlte er ihnen Abfindungen. In der Steuererklärung zog…
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Mehr Glück im Unglück hatte ein Hausbesitzer aus Schleswig-Holstein. Nachdem der unterhalb seines Grundstücks gelegene See über die Ufer getreten und Wasser in sein Haus gelaufen war,…
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Gasversorger dürfen Kunden, die gegen eine Preiserhöhung geklagt haben und die Zahlung verweigern, nicht mit der Einstellung der Gaslieferung drohen. Sie müssen warten, bis gerichtlich geklärt ist,…
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Die Kosten für die Einrichtung eines Kabelanschlusses in einer Eigentumswohnanlage dürfen nicht nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel erfolgen, der sich nach der Größe der Wohnungen richtet.…
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Ein Beschluss der Eigentümerversammlung, wonach die Wohnungseigentümer verpflichtet werden, dem Verwalter eine Einzugsermächtigung zum Einzug der monatlichen Wohngeldvorauszahlungen zu erteilen, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
An den…
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Dem nicht zum Kreis der Verfahrensbeteiligten gehörenden Leiter der
Wohnungseigentümerversammlung (hier ein Rechtsanwalt) können im
Wohnungseigentumsverfahren keine Kosten auferlegt werden.
Die fehlerhafte Beschlussfeststellung des von den…
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Immer wieder kommt es vor, dass sich Käufer einer Wohnung oder eines
Hauses nach dem Einzug vom Bauträger geprellt fühlen. Sie prüfen
Raumgröße, Wanddicke oder Zimmerhöhe nach…
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Wer sich freiwillig gesetzlich krankenversichert, aber nur Vermietungseinkünfte hat und nicht arbeitet, kann kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse verlangen (Landessozialgericht Hessen L /14 KR 585/03). Da…
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Ein Miteigentümer verdiente sich ein paar Euro nebenher, indem er die zum Gemeinschaftseigentum gehörende Sauna an Fremde vermietete.
Das fanden die Mitgeigentümer gar nicht gut und zogen…
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Eine bauliche Veränderung gemeinschaftlichen Eigentums bedarf nach § 22 Abs. 1 WEG der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Eine bloße Instandsetzungsmaßnahme kann hingegen mehrheitlich beschlossen werden. Doch was ist…
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Der Fall: Auf der Tagesordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft stand die Instandhaltung der Fenster und Terrassentüren. In der Teilungserklärung der Gemeinschaft hieß es dazu in § 7 Abs. 3…
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Die Sauna einer Wohnungsanlage sollte wegen zu hoher Energiekosten nur noch zweimal pro Woche in Betrieb genommen werden, so der Beschluss in der Versammlung.
Ein Saunafreund zog…
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Die Unterkellerung einer Terrasse stellt eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG dar. Ein Beseitigungsanspruch kann im Einzelfall aber trotz der…
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Ist in einer Teilungserklärung ein Teileigentum als "Büro" bezeichnet, ist darunter nach allgemeinem Sprachgebrauch eine "Schreibstube" zu verstehen, in der vorwiegend Schreib- und Diktierarbeiten, Telefongespräche und sonstige…
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Der BGH hat in seinem Urteil vom 26.09.03 (Az: V ZR 217/02)
entschieden, dass ein Rechtsmangel vorliegt, wenn ein in der
Teilungserklärung als Speicher ausgewiesener Raum als…
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„Schlüsselfertig“ – immer wieder wird vor Gericht über diesen Begriff
gestritten. Welche Leistungen gehören eigentlich dazu? Was ist der
Mindeststandard, wenn Auftraggeber und Baufirma sich vertraglich auf…
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Der Ausblick aus einer Immobilie kann entscheidend oder zumindest
mitentscheidend für deren Kauf sein. Deswegen darf der Bauträger einer
Wohnanlage nicht einfach komplett anders gestalten, als es…
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Ist der Mangel an fehlerhaftem Schallschutz der Trennwand von Doppelhaushälften
nicht behebbar, so kann der einzelne Wohnungseigentümer auch ohne
Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft Schadensersatz oder
Minderung verlangen (OLG…
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Der Boden im Keller eines Berliner Hauses schlug plötzlich Wellen, weil der nach starken Regenfällen steigende Grundwasserspiegel gegen das Fundament drückte. Doch die Elementarschadenversicherung weigerte sich zu…
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Wenn zu einer Eigentümerversammlung sämtliche Wohnungseigentümer
erschienen sind und bei allen Tagesordnungspunkten mit abgestimmt haben,
wird dadurch der Umstand belanglos, daß sie zu dieser Versammlung…
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Sicherheit geht vor. Das dachte sich die Eigentümergemeinschaft eines
Hochhauses im Rheinland und erließ strenge Regeln für die Benutzung des
Lifts. Vor allem Gäste hätten vom Fahrstuhl…
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Baut ein Wohnungseigentümer die zu seinem Sondereigentum gehörenden Dach- und Kellerräume zu Wohnzwecken aus und führt dies zu einer nicht unwesentlichen Verschiebung der Eigentumsanteile, können die anderen…
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Bei modernen Gaszentralheizungen muß der Schornstein nicht einmal pro Jahr gereinigt werden.
OLG Rheinland-Pfalz, 6 A 10105/05
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Haushaltsnahe Dienstleistungen und Wohnungseigentum |
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Bis zur letztendlichen höchstrichterlichen Entscheidung regelt
das Anwendungsschreiben des BMF (Bundesministerium der Finanzen) vom
26.10.2007 die Anwendung der Bestimmungen des § 35a EStG für die
Wohnungseigentümergemeinschaft.
Für die Wohnungseigentümer kommt die Gewährung der Steuerermäßigung in Betracht wenn:
- in der
Jahresabrechnung die im Kalenderjahr unbar gezahlten Beträge nach den
begünstigten haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen,
Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen jeweils gesondert aufgeführt
sind.
- der Anteil der steuerbegünstigten Kosten (Arbeits- und Fahrtkosten) ausgewiesen ist
- der Anteil des jeweiligen Wohnungseigentümers anhand seines Beteiligungsverhältnisses errechnet wurde.
Ist ein Verwalter bestellt, so ist der Nachweis durch eine
Bescheinigung des Verwalters zu führen, sofern sich der Anteil nicht
aus der Jahresabrechnung ergibt. Die Jahresabrechnung bzw. die
Bescheinigung ersetzt dabei den sonst erforderlichen Nachweis durch
Vorlage der Rechnungen sowie die Belege über die Zahlung der
Aufwendungen auf ein Konto des Leistungsempfängers.
Die begünstigen Aufwendungen
- haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse gem. § 35a Abs. 1 EStG
Kennzeichnend
hiefür ist, dass der Steuerpflichtige Aufwendungen als Arbeitgeber im
Sinne eines arbeitsrechtlichen Dienstverhältnisses an einen abhängig
Beschäftigten leistet.
Dieses Arbeitsverhältnis kann zum einen
als geringfügige Beschäftigung (§ 35a Abs. 1 Ziff. 1 EStG) oder als
sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (§ 35a Abs. 1 Ziffer 2
EStG) gegeben sein.
Exkurs Minijobs: Die für die Abwicklung des Beitrags- und
Meldeverfahrens zuständige Minijob-Zentrale steht auf dem Standpunkt,
dass Wohnungseigentümergemeinschaften als Arbeitgeber eines
geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses von der Teilnahme am
Haushaltsscheckverfahren ausgeschlossen seien, weil die
Eigentümergemeinschaft keine natürliche Person ist. Mangels Teilnahme
am Haushaltsscheckverfahren verweigert das BMF die Berücksichtigung von
Minijobs, die von Vermietern oder Eigentümergemeinschaften begründet
wurden. Erlaubt ist jedoch deren Geltendmachung im Rahmen der
sogenannten haushaltsnahen Dienstverhältnisse, was zu einer Minderung
der steuerlichen Berücksichtigungsfähigkeit führt.
Tätigkeiten, die in einer Wohnungseigentümergemeinschaft regelmäßig als haushaltsnah einzustufen sind:
Reinigungsarbeiten,
handwerkliche Arbeiten wie Tapezier-, Anstrich- oder
Ausbesserungsarbeiten, Auswechseln von Fliesen, Gartenpflegearbeiten,
Hausmeistertätigkeiten
Was kann angesetzt werden?
Angesetzt
werden kann der Bruttoarbeitslohn bzw. im Fall einer geringfügigen
Beschäftigung das Arbeitsentgelt zuzüglich entrichteter
Sozialversicherungsbeiträge wie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag,
Kirchensteuer und Unfallversicherung.
- Haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a Abs. 2 S. 1 EStG
Im
Unterschied zur haushaltsnahen Beschäftigung besteht zwischen der
Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Beschäftigten kein
Arbeitsverhältnis. Es besteht ein Dienstverhältnis nach §§ 611 ff. BGB
oder ein Werkvertragsverhältnis nach §§ 631 ff. BGB. Dies ist immer
dann gegeben, wenn ein Selbständiger, ein Gewerbetreibender oder ein
sonstiges Unternehmen mit der Ausführung einer Tätigkeit beauftragt
wurde.
Die Abgrenzung zwischen Handwerkerleistung und
Dienstleistung ist oft schwierig. Es ist darauf abzustellen, was für
eine Tätigkeit verrichtet wird. Handelt es sich um Renovierungs-,
Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten, liegen Handwerkerleistungen
vor.
Beispiel: Die Ausführung von reinen Gartenpflegearbeiten wie z.B.
Rasenmähen, Heckenschneiden, Unkrautjäten, Laubbeseitigung zählt, wenn
durch ein Gartenbauunternehmen durchgeführt, zu den haushaltsnahen
Dienstleistungen. Die Ausführung von Gartengestaltungsarbeiten wie z.B.
Baumfällarbeiten, Neuanlegung gärtnerischer Anlagen, Einrichtung von
Gartenteichen zählt zu den Handwerkerleistungen.
Dienstleistungen, die als haushaltsnah einzustufen sind:
Leistungen von Hauswirtschaftsunternehmen
Selbständige Fensterputzer, Gebäudereiniger
selbständige Hausmeisterdienstleistungen
Aufwendungen für die Schnee- und Glatteisbeseitigung
Leistungen für Gartenpflegearbeiten
Aufwendungen für Notdienste
Kosten der Ungezieferbekämpfung
Dienstleistungen, die nicht als haushaltsnah einzustufen sind:
Verwaltungsleistungen (Miet- und WEG-Verwaltung)
Aufwendungen für Ablesung und Abrechnung (insbes. nach HeizkostenVO)
Winterdienst und Reinigung öffentlicher Flächen
Entsorgungsleistungen
Was kann angesetzt werden?
Arbeitslohn zuzüglich in Rechnung gestellter Maschinen- und Fahrtkosten
inkl. Umsatzsteuer. Unberücksichtigt bleiben gelieferte Waren oder
Materialien. Dies gilt nicht für Verbrauchsmaterialien wie Spülmittel,
Reinigungs- oder Schmiermittel, Streugut, Chemikalien.
- Handwerkerleistungen
Im Zuge der Novellierung sind nun auch Handwerkerleistungen für
Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ansetzbar.
Im Unterschied zum haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis besteht
zwischen den Parteien kein Beschäftsigungsverhältnis, sondern ein
Werkvertragsverhältnis nach §§ 631 ff. BGB. In diesem Rahmen werden
Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten verrichtet. Dies
ist sicher immer dann gegeben, wenn ein Selbständiger,
Gewerbetreibender oder ein sonstiges Unternehmen mit der Ausführung
beauftragt ist. Die Firma muss dabei nicht in die Handwerkerrolle
eingetragen sein.
Die Abrenzung zur Dienstleistung findet nicht über die rechtliche Stellung sondern über die Art der Tätigkeit statt.
Beispiel Hausmeister
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Handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtes Arbeitsverhältnis (Vollzeit- oder Teilzeitstelle), sind die Aufwendungen für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis gegeben, auch wenn im Rahmen der Tätigkeit handwerkliche Tätigkeiten ausgeführt werden.
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Ist der Hausmeister im Rahmen eines "Minijobs" beschäftigt, ist die Tätigkeit in dem Bereich haushaltsnahes Dienstleistungsverhältnis einzustufen, auch wenn hier handwerkliche Tätigkeiten ausgeführt werden.
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Ist der Hausmeister selbständig tätig, so sind die Ausgaben ebenfalls in den Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen einzuordnen. Aber immer nur dann, wenn KEINE handwerklichen Tätigkeiten durchgeführt werden.
- Führt der selbständige Hausmeister auch kleinere Erhaltungs-, Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten durch, so liegt eine handwerkliche Leistung vor.
Zu den Handwerkerleistungen zählen:
- Arbeiten an Innen- und Aussenwänden (Maurer, Verputzer, Maler- und Tapzierarbeiten),
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Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o.ä.,
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Reparatur oder Austausch von Fenstern oder Türen,
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Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und ausen),
Wandschränken, Heizkörpern und -rohren,eparatur oder Austausch von
Bodenbelägen (Teppich, Parkett, Fliesen etc.),
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Reparatur oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallation,
-
Arbeiten an Hausanschlüssen (Kabel für Strom oder Fernseher),
-
Modernisierung oder Austausch der Einbauküche,
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Modernisierung des Badezimmers,
-
Reparatur von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen
(Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd und andere Gegenstände, die Rahmen
einer Hausratversicherung versicherbar sind),
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Gartengestaltung,
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Ausbesserung oder Erneuerung von Zäunen uns sonstigen Einfriedungen,
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Pflasterarbeiten (auf dem Grundstück).
Das Bundesfinanzministerium fasst die handwerklichen Leistungen in
seinem Anwendungsschreiben vom 26.10.2007 weit und schließt auch
Wartungs- und Pflegeleistungen mit ein. Hierzu gehören besonders:
- Wartung von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen,
- Wartung
von Gegenständen im Haushalt (z.B. Waschmaschinen, Geschirrspüler,
Herd, Fernseher, Computer sowie alle Gegenstände, die Rahmen einer
Hausratversicherung versicherbar sind,
- Feuerlöscherwartung,
- Heizungswartung,
- Schornsteinfegergebühren,
- Aufzugswartung,
- Wartung von Notstrom- und Rauchabzugsanlagen,
- Rohrleitungsprüfungen,
- Kontrolle der Dacheindeckung,
- Dachrinnenkontrolle,
- Kontrolle von Blitzschutzanlagen.
Prüf- und Gutachterleistungen
Leistungen, die zwar in einem engen sachlichen Zusammenhang mit
Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsleistungen stehen, jedoch
nicht in engerem Sinne "handwerklich" im Sinne einer körperlichen
Tätigkeit sind, sollen nicht berücksichtigt werden. Die betrifft insbesondere:
- Gutachterleistungen,
- Prüfungen nach TrinkvW,
- Prüfungen nach BetriebsSichV,
- Technische Überprüfung von Aufzugsanlagen,
- E-Check,
- Immissionsschutzmaßnahmen
- Aufwendungen für die Erstellung eines Energieausweises nach EnEV.
Warum z.B. die Gebühren für den Schornsteinfeger oder die Kontrolle der
Blitzschutzanlage als handwerkliche Leistung gelten, demgegenüber aber
die Aufwendungen für technische Prüfdienste nicht, erschließt sich
nicht ohne weiteres. Offenbar orientiert sich das BMF an dem Merkmal
"handwerkliche Leistung" im reinen Wortsinn.
Welche Kosten können in Ansatz gebracht werden?
Ansetzbar sind alle Arbeitskosten, zuzüglich in Rechnung gestellter
Maschinen- und Fahrtkosten sowie der Umsatzsteuer. Kosten für
gelieferte Waren oder Materialien dürfen nicht aufgelistet werden.
Bei pauschal vereinbarten Handwerkerkosten kann der Anteil der
Brutto-Arbeitskosten in der Rechnung pauschal, z.B. prozentual
ausgewiesen werden.
Aufgrund der auf den 01.06.2006 rückwirkenden Abzugsfähigkeit
unterblieb bei der Rechnungsstellung vielfach der gesonderte Ausweis
der Arbeitskosten. Für die Veranlagungszeiträume bis 2006 kann deshalb
der Anteil der Arbeitskosten im Wege einer Schätzung ermittelt werden.
Zur Problematik der "Barzahlung" gibt es ein interessantes Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt.
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