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Mittwoch, 8. September 2010
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Urteile aus dem WEG-Recht
Die Eigentumswohnung als Architekturbüro Drucken
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Die Nutzung einer "Wohnung" als Architekturbüro oder Steuerberaterpraxis ist grundsätzlich zulässig, weil sie typischerweise nicht zu Störungen führt, die über das bei einer Wohnung unvermeidliche Maß hinausgehen (KG Berlin, Beschl. vom 08.06.1994, 24 W 5760/93).

 
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