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Urteile aus dem WEG-Recht |
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Wohnungseigentümer dürfen die Innenseite ihrer Balkonbrüstung nicht nach eigenen Geschmack streichen. Das gelte auch dann, wenn der Balkon insgesamt als Sondereigentum im Grundbuch eingetragen sei, so das…
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Bevor ein Balkon genutzt werden kann, muss er natürlich schon vorhanden sein. Das war bei einem Mehrfamilienhaus in Konstanz nicht der Fall. Einer der Eigentümer wollte nachträglich…
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Der Bundesgerichtshof entschied, dass Wasserversorgungsunternehmen gehalten sind, eine Ermessensentscheidung zu treffen, ob ein Austausch eines Wasserzählers im Interesse des Kunden vorzunehmen ist, wenn sich der technische Standard…
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Ein Hamburger Wohnungseigentümer parkte sein fahruntüchtiges und abgemeldetes Schrottauto jahrelang auf seinen KFZ-Stellplatz in der Tiefgarage der Wohnunganlage. Da der Mann an dem sogenannten Messie-Syndrom litt, wurde…
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Ausgaben für den behindertengerechten Umbau eines Hauses sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar (BFH, VI R 7/09).Die obersten Finanzrichter gaben damit ihre bisherige Rechtsprechung auf. Im Urteilsfall…
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Erwerb von Tiefgaragen-Stellplätzen durch den Verband der Wohnungseigentümer
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft in der eigenen Anlage Sonder- oder Teileigentums (z.B. Tiefgaragenstellplätze) erwerben, um sie der Allgemeinheit zur Verfügung…
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Vor der Reform des WEG in 2007 musste der Zwangsverwalter eines Wohnungseigentumseinheit das Hausgeld zur Wohnung an die Gemeinschaft zahlen, auch wenn er keine Einnahmen aus der…
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Als ihr Nachbar einen Außenkamin hochziehen ließ, zogen die übrigen Mietglieder der Eigentümergemeinschaft vor Gericht - der illegale Anbau müsse sofort entfernt werden!Stimmt, pflichteten die Richter des…
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In einer aus acht Wohnungen bestehenden Wohnanlage in einem Kurort stellt die Nutzung von drei Wohnungen durch einen Eigentümer für eine Altenpflegeeinrichtung eine gewerbliche Nutzung dar, die…
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Ein als Apotheke bezeichnetes Teileigentum kann nicht als Gaststätte genutzt werden, da ein solcher Betrieb erfahrungsgemäß mehr Beeinträchtigungen bringt als der Betrieb einer Apotheke (Nichteinhaltung…
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Die in einer Teilungserklärung enthaltene Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Laden" deckt den Betrieb einer Chemischen Reinigung unter Einsatz umfangreicher Reinigungsmaschinen und -geräte nicht ab. Bei der Auslegung…
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Ein zu einem Wohnungs- bzw. Teileigentum gehörender und nach dem Aufteilungsplan als "Abstellraum" bezeichneter Raum kann, wenn Regelungen der Teilungserklärung oder Gebrauchsregelungen nicht entgegenstehen, im KONKRETEN EINZELFALL,…
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Eine Miteigentümerin hatte an der Außenseite der Balkonbrüstung Blumenkästen befestigt. Der Eigentümer der darunter liegenden Wohnung fühlte sich gestört, da durch die Pflege und das Gießen immer…
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Die Ausübung einer Anwaltspraxis in einer Wohnung ist grundsätzlich hinzunehmen, auch wenn damit der Zutritt eines größeren Personenkreises verbunden ist (KG Berlin, Beschl. vom 09.07.1986, 24 W…
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Ist ein Raum nach der Teilungserklärung als Büroraum oder Archivraum bezeichnet, so handelt es sich nach der für einen unbefangenen Beobachter nächstliegenden Bedeutung nicht nur…
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Die Nutzung einer "Wohnung" als Architekturbüro oder Steuerberaterpraxis ist grundsätzlich zulässig, weil sie typischerweise nicht zu Störungen führt, die über das bei einer Wohnung unvermeidliche Maß hinausgehen…
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Die Ausübung einer Tätigkeit als "Fotomodell" in einer Eigentumswohnung stellt eine gewerbliche Nutzung der Wohnung zu sittenwidrigen Zwecken dar und rechtfertigt den Anspruch auf sofortige Unterlassung bzw.…
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Die Ausübung einer Arztpraxis in einer Eigentumswohnung stellt keinen Nachteil dar, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht. Der Charakter eines Hauses als reines…
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Der Betrieb eines Bordells in Sondereigentumsräumen stellt grundsätzlich einen bei einem geordneten Zusammenleben vermeidbaren Nachteil im Sinne des § 14 Abs. 1 WEG dar. Jeder einzelen Wohnungseigentümer…
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Soll eine Umwandlung von Wohnungseigentum in Teileigentum oder umgehrt vorgenommen werden, so bedarf diese Umwandlung immer der Zustimmung aller übrigen Miteigentumer (OLG Braunschweig , Beschluss…
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Zur Definition das BayObLG: Eine Gaststätte erhält als gastronomischer Betrieb seine besondere Ausprägung durch die Darreichung von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle, daher…
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Der Fall: Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2006 beantragten die Steuerpflichtigen eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Dacheindeckung) mit einem Lohnanteil in…
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Die Stilllegung eines Müllschluckers stellt keine Gebrauchsregelung nach § 15 WEG, sondern einen Gebrauchsentzug dar. Dies hat zur Folge, dass diese Maßnahme von den Wohnungseigentümern nicht mehrheitlich,…
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Wenn sich Bank und Kunde darauf einigen, dass ein Kredit vorzeitig zurück gezahlt wird, darf das Institut keine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinszahlungen verlangen (OLG Frankfurt, 23…
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Die Ausübung der Prostitution in einer Eigentumswohnung (auch in vermieteten Eigentumswohnungen) stellt eine Beeinträchtigung der übrigen Miteigentümer dar und braucht von diesen nicht geduldet zu werden.
So…
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Wird einem Wohnungseigentümer durch Teilungserklärung (TE) die „ausschließliche Nutzung des Dachbodens“ zugewiesen, so ist die Nutzung als Hobbyraum und somit gelegentlich als Gästezimmer zulässig.
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Bei der Beurteilung der Frage, ob eine bestimmte Nutzung eines als "Laden" bezeichneten Teileigentums dem Begriff "Laden" entspricht und eine entsprechende Nutzung zuläßt, ist sowohl vom allgemeinen…
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Ein Rheinländer wollte selbst in sein Mehrfamilienhaus einziehen und
kündigte den Mietern. Um sie vor Ende der Kündigungsfrist loszuwerden,
zahlte er ihnen Abfindungen. In der Steuererklärung zog…
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Mehr Glück im Unglück hatte ein Hausbesitzer aus Schleswig-Holstein. Nachdem der unterhalb seines Grundstücks gelegene See über die Ufer getreten und Wasser in sein Haus gelaufen war,…
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Gasversorger dürfen Kunden, die gegen eine Preiserhöhung geklagt haben und die Zahlung verweigern, nicht mit der Einstellung der Gaslieferung drohen. Sie müssen warten, bis gerichtlich geklärt ist,…
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Die Kosten für die Einrichtung eines Kabelanschlusses in einer Eigentumswohnanlage dürfen nicht nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel erfolgen, der sich nach der Größe der Wohnungen richtet.…
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Ein Beschluss der Eigentümerversammlung, wonach die Wohnungseigentümer verpflichtet werden, dem Verwalter eine Einzugsermächtigung zum Einzug der monatlichen Wohngeldvorauszahlungen zu erteilen, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
An den…
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Immer wieder kommt es vor, dass sich Käufer einer Wohnung oder eines
Hauses nach dem Einzug vom Bauträger geprellt fühlen. Sie prüfen
Raumgröße, Wanddicke oder Zimmerhöhe nach…
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Dem nicht zum Kreis der Verfahrensbeteiligten gehörenden Leiter der
Wohnungseigentümerversammlung (hier ein Rechtsanwalt) können im
Wohnungseigentumsverfahren keine Kosten auferlegt werden.
Die fehlerhafte Beschlussfeststellung des von den…
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Wer sich freiwillig gesetzlich krankenversichert, aber nur Vermietungseinkünfte hat und nicht arbeitet, kann kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse verlangen (Landessozialgericht Hessen L /14 KR 585/03). Da…
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Ein Miteigentümer verdiente sich ein paar Euro nebenher, indem er die zum Gemeinschaftseigentum gehörende Sauna an Fremde vermietete.
Das fanden die Mitgeigentümer gar nicht gut und zogen…
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Eine bauliche Veränderung gemeinschaftlichen Eigentums bedarf nach § 22 Abs. 1 WEG der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Eine bloße Instandsetzungsmaßnahme kann hingegen mehrheitlich beschlossen werden. Doch was ist…
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Der Fall: Auf der Tagesordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft stand die Instandhaltung der Fenster und Terrassentüren. In der Teilungserklärung der Gemeinschaft hieß es dazu in § 7 Abs. 3…
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Die Sauna einer Wohnungsanlage sollte wegen zu hoher Energiekosten nur noch zweimal pro Woche in Betrieb genommen werden, so der Beschluss in der Versammlung.
Ein Saunafreund zog…
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Die Unterkellerung einer Terrasse stellt eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG dar. Ein Beseitigungsanspruch kann im Einzelfall aber trotz der…
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Ist in einer Teilungserklärung ein Teileigentum als "Büro" bezeichnet, ist darunter nach allgemeinem Sprachgebrauch eine "Schreibstube" zu verstehen, in der vorwiegend Schreib- und Diktierarbeiten, Telefongespräche und sonstige…
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Der BGH hat in seinem Urteil vom 26.09.03 (Az: V ZR 217/02)
entschieden, dass ein Rechtsmangel vorliegt, wenn ein in der
Teilungserklärung als Speicher ausgewiesener Raum als…
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„Schlüsselfertig“ – immer wieder wird vor Gericht über diesen Begriff
gestritten. Welche Leistungen gehören eigentlich dazu? Was ist der
Mindeststandard, wenn Auftraggeber und Baufirma sich vertraglich auf…
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Ist der Mangel an fehlerhaftem Schallschutz der Trennwand von Doppelhaushälften
nicht behebbar, so kann der einzelne Wohnungseigentümer auch ohne
Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft Schadensersatz oder
Minderung verlangen (OLG…
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Der Ausblick aus einer Immobilie kann entscheidend oder zumindest
mitentscheidend für deren Kauf sein. Deswegen darf der Bauträger einer
Wohnanlage nicht einfach komplett anders gestalten, als es…
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Der Boden im Keller eines Berliner Hauses schlug plötzlich Wellen, weil der nach starken Regenfällen steigende Grundwasserspiegel gegen das Fundament drückte. Doch die Elementarschadenversicherung weigerte sich zu…
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Wenn zu einer Eigentümerversammlung sämtliche Wohnungseigentümer
erschienen sind und bei allen Tagesordnungspunkten mit abgestimmt haben,
wird dadurch der Umstand belanglos, daß sie zu dieser Versammlung…
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Sicherheit geht vor. Das dachte sich die Eigentümergemeinschaft eines
Hochhauses im Rheinland und erließ strenge Regeln für die Benutzung des
Lifts. Vor allem Gäste hätten vom Fahrstuhl…
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Baut ein Wohnungseigentümer die zu seinem Sondereigentum gehörenden Dach- und Kellerräume zu Wohnzwecken aus und führt dies zu einer nicht unwesentlichen Verschiebung der Eigentumsanteile, können die anderen…
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Bei modernen Gaszentralheizungen muß der Schornstein nicht einmal pro Jahr gereinigt werden.
OLG Rheinland-Pfalz, 6 A 10105/05
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Das Hausgeld - was gehört dazu? |
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Das Hausgeld sind die „Betriebskosten“ plus ein mehr oder weniger großes und oft umstrittenes „Sahnehäubchen“, dass Wohnungseigentümer aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplans in der Eigentümerversammlung zu zahlen haben. Synonym wird oft der Begriff Wohngeld verwendet, der hier jedoch etwas irreführend ist, da dieser Begriff zu Verwechslungen mit dem Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz führen kann. Im Wohnungseigentumsgesetz werden sie übrigens vergeblich nach dem Begriff „Hausgeld“ suchen, der Gesetzgeber spricht von Lasten und Kosten. Die Rechtsgrundlage findet sich wie immer im WoEigG, genauer in § 16 Nutzungen, Lasten und Kosten, Abs. 2, 7 und 8.
(2) Jeder Wohnungseigentümer ist den anderen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis seines Anteils (Absatz 1 Satz 2) zu tragen. (7) Zu den Kosten der Verwaltung im Sinne des Absatzes 2 gehören insbesondere Kosten eines Rechtsstreits gemäß § 18 und der Ersatz des Schadens im Falle des § 14 Nr. 4. (8) Kosten eines Rechtsstreits gemäß § 43 gehören nur dann zu den Kosten der Verwaltung im Sinne des Absatzes 2, wenn es sich um Mehrkosten gegenüber der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts aufgrund einer Vereinbarung über die Vergütung (§ 27 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 6) handelt. Die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und die Kosten eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums - Hierzu zählen die kommunalen Abgaben wie Abfallgebühren, Abwasser, Straßenkehrgebühren. Nicht jedoch die Grundsteuer. Sie zählt zwar zu den Lasten des Grundstücks, nicht jedoch zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des § 16 Abs. 2. Da das Wohnungseigentum, hier das Sondereigentum, rechtlich selbständiger Besteuerung unterliegt (§ 93 Abs. 1 Satz 1 BewG), ist auch der jeweilige Wohnungs- bzw. Teileigentümer zur Zahlung verpflichtet.
- Die Gebäude- und Haftpflichtversicherung.
- Reinigungs-, Wartung-, Garten- und Hausmeisterdienste.
- Gemeinschaftsstrom, Wasser, Energiekosten inkl. sämtlicher Zusatzkosten bei einer Zentralheizung.
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Die Liste lässt sich sicher beliebig fortsetzen. Einen Überblick über die möglichen Kostenpositionen gibt Ihnen die Betriebskostenverordnung. Tipp: Die Praxis zeigt, dass Objekte mit 8 bis 12 Wohneinheiten am kostengünstigen zu bewirtschaften sind. Hier wird von den Wohnungseigentümern noch viel selbst gemacht oder ein Eigentümer erklärt sich gegen ein geringes Entgelt bereit, Dienste für die Gemeinschaft zu übernehmen. Kostenintensive Extras wie z.B. der Aufzug oder die Tiefgarage fehlen. Großobjekte mit 20 oder mehr Einheiten sind oft anonymer, viele Einheiten sind vermietet, der Eigentümer wohnt nicht mehr selbst im Objekt. Auf die „laufenden Betriebskosten“ wird nicht so geachtet, frei nach dem Motto „ich kann das ja auf meine Mieter umlegen“. Zudem verfügen diese Anlagen oft über Tiefgaragen, umfangreiche Außenanlagen die gepflegt werden wollen, Aufzüge, Müllschlucker etc.
Die Kosten der „Instandsetzung“ und „Instandhaltung“Nach § 21 Abs. 5 Satz 4 hat die Gemeinschaft für das Objekt eine „angemessene Instandhaltungsrückstellung“ anzusammeln, aus der im Falle der Fälle Reparaturen am Gemeinschaftseigentum gezahlt werden können. Zur Abgrenzung aus Volker Bielefeld, „Der Wohnungseigentümer“, Seite 370: - Instandhaltung: Als Instandhaltung werden alle erforderlichen Maßnahmen bezeichnet, um normale und verbrauchsbedingte Abnutzungserscheinungen zu beseitigen. Zu nennen sind hier Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen an Elektro- und Sanitärinstallationen, Wartungs- und Reinigungsmaßnahmen bei Heizungs- und Warmwasseranlagen. Ziel ist die Aufrechterhaltung des ursprünglichen Zustands durch pflegende, erhaltende und vorsorgende Maßnahmen (OLG Hamm, 23.1.1987, 15 W 429 + 434/86; KG Berlin, 14.6.1993, 24 W 5328/92).
- Instandsetzung: Hierzu zählen Maßnahmen zur Beseitigung größerer baulicher Schäden und Mängel, die durch Alterung, Abnutzung, Unterlassung der laufenden Instandhaltung oder durch Einwirkung Dritter entstanden sind.
Die auch gerne als „Rücklage“ bezeichnete Instandhaltungsrückstellung ist in der Regel ein fester Jahresbetrag, gesplittet nach Miteigentumsanteilen. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Anspruch auf Bildung einer Rücklage den Zweck, notwendige größere Reparaturen des gemeinschaftlichen Eigentums zu sichern. Nicht wenige Eigentümergemeinschaften bauen in ihren Wirtschaftsplan deshalb noch eine weitere Position für „kleinere Reparaturen“ oder auch „laufende Instandhaltung“ ein. Dies kann ein fester Jahresbetrag sein, z.B. 2.000,00 EUR oder der Beschluss, die Instandhaltungsrückstellung nicht mit Rechnungen unter z.B. 300.00 EUR zu belasten. Im ersten Fall werden von der Verwaltung zunächst alle Reparaturrechnungen bis zum Erreichen der vereinbarten Summe gesondert in die Position „laufende Instandhaltung“ eingestellt. Die dann darüber hinausgehenden Rechnungen werden aus der Instandhaltungsrückstellung beglichen. Im zweiten Fall werden alle eingehenden Reparaturrechnungen unter 300,00 EUR nicht der Instandhaltungsrückstellung belastet, sondern die Rechnungen werden als zusätzlich abzurechnenden Posten in die Jahresabrechnung eingestellt. So kann es, wenn keine Deckelung vereinbart wurde, in einem Jahr durchaus passieren, dass neben der fix zu zahlenden Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 25.000,00 EUR noch einmal zusätzlich 3.500,00 EUR für „Kleinreparaturen“ in der Gemeinschaft anfallen. Die Kosten der sonstigen VerwaltungHierzu zählen - die Verwaltervergütung
- evtl. Aufwandsentschädigungen für den Beirat
- die Kosten für sonstiges Hilfspersonal
- Kosten für die Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung
- Kosten der Kontoführung
- Kosten für die Prüfung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen etc.
- Die Kosten eines Rechtsstreits nach § 18 WEG (Entziehung des Wohnungseigentums), die Schadenersatzleistungen nach § 14 WEG Abs. 4 (Ersatz von Schäden am Sondereigentum durch Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum)
- Kosten eines Rechtsstreits nach § 43 WEG, hier jedoch nur die Mehrkosten der rechtsanwaltlichen Vergütung
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