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Urteile aus dem WEG-Recht |
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Bevor ein Balkon genutzt werden kann, muss er natürlich schon vorhanden sein. Das war bei einem Mehrfamilienhaus in Konstanz nicht der Fall. Einer der Eigentümer wollte nachträglich…
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Wohnungseigentümer dürfen die Innenseite ihrer Balkonbrüstung nicht nach eigenen Geschmack streichen. Das gelte auch dann, wenn der Balkon insgesamt als Sondereigentum im Grundbuch eingetragen sei, so das…
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Der Bundesgerichtshof entschied, dass Wasserversorgungsunternehmen gehalten sind, eine Ermessensentscheidung zu treffen, ob ein Austausch eines Wasserzählers im Interesse des Kunden vorzunehmen ist, wenn sich der technische Standard…
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Ein Hamburger Wohnungseigentümer parkte sein fahruntüchtiges und abgemeldetes Schrottauto jahrelang auf seinen KFZ-Stellplatz in der Tiefgarage der Wohnunganlage. Da der Mann an dem sogenannten Messie-Syndrom litt, wurde…
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Ausgaben für den behindertengerechten Umbau eines Hauses sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar (BFH, VI R 7/09).Die obersten Finanzrichter gaben damit ihre bisherige Rechtsprechung auf. Im Urteilsfall…
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Erwerb von Tiefgaragen-Stellplätzen durch den Verband der Wohnungseigentümer
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft in der eigenen Anlage Sonder- oder Teileigentums (z.B. Tiefgaragenstellplätze) erwerben, um sie der Allgemeinheit zur Verfügung…
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Vor der Reform des WEG in 2007 musste der Zwangsverwalter eines Wohnungseigentumseinheit das Hausgeld zur Wohnung an die Gemeinschaft zahlen, auch wenn er keine Einnahmen aus der…
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Als ihr Nachbar einen Außenkamin hochziehen ließ, zogen die übrigen Mietglieder der Eigentümergemeinschaft vor Gericht - der illegale Anbau müsse sofort entfernt werden!Stimmt, pflichteten die Richter des…
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In einer aus acht Wohnungen bestehenden Wohnanlage in einem Kurort stellt die Nutzung von drei Wohnungen durch einen Eigentümer für eine Altenpflegeeinrichtung eine gewerbliche Nutzung dar, die…
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Ein als Apotheke bezeichnetes Teileigentum kann nicht als Gaststätte genutzt werden, da ein solcher Betrieb erfahrungsgemäß mehr Beeinträchtigungen bringt als der Betrieb einer Apotheke (Nichteinhaltung…
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Die in einer Teilungserklärung enthaltene Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Laden" deckt den Betrieb einer Chemischen Reinigung unter Einsatz umfangreicher Reinigungsmaschinen und -geräte nicht ab. Bei der Auslegung…
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Ein zu einem Wohnungs- bzw. Teileigentum gehörender und nach dem Aufteilungsplan als "Abstellraum" bezeichneter Raum kann, wenn Regelungen der Teilungserklärung oder Gebrauchsregelungen nicht entgegenstehen, im KONKRETEN EINZELFALL,…
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Die Ausübung einer Anwaltspraxis in einer Wohnung ist grundsätzlich hinzunehmen, auch wenn damit der Zutritt eines größeren Personenkreises verbunden ist (KG Berlin, Beschl. vom 09.07.1986, 24 W…
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Eine Miteigentümerin hatte an der Außenseite der Balkonbrüstung Blumenkästen befestigt. Der Eigentümer der darunter liegenden Wohnung fühlte sich gestört, da durch die Pflege und das Gießen immer…
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Ist ein Raum nach der Teilungserklärung als Büroraum oder Archivraum bezeichnet, so handelt es sich nach der für einen unbefangenen Beobachter nächstliegenden Bedeutung nicht nur…
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Die Nutzung einer "Wohnung" als Architekturbüro oder Steuerberaterpraxis ist grundsätzlich zulässig, weil sie typischerweise nicht zu Störungen führt, die über das bei einer Wohnung unvermeidliche Maß hinausgehen…
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Die Ausübung einer Tätigkeit als "Fotomodell" in einer Eigentumswohnung stellt eine gewerbliche Nutzung der Wohnung zu sittenwidrigen Zwecken dar und rechtfertigt den Anspruch auf sofortige Unterlassung bzw.…
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Die Ausübung einer Arztpraxis in einer Eigentumswohnung stellt keinen Nachteil dar, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht. Der Charakter eines Hauses als reines…
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Der Betrieb eines Bordells in Sondereigentumsräumen stellt grundsätzlich einen bei einem geordneten Zusammenleben vermeidbaren Nachteil im Sinne des § 14 Abs. 1 WEG dar. Jeder einzelen Wohnungseigentümer…
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Soll eine Umwandlung von Wohnungseigentum in Teileigentum oder umgehrt vorgenommen werden, so bedarf diese Umwandlung immer der Zustimmung aller übrigen Miteigentumer (OLG Braunschweig , Beschluss…
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Zur Definition das BayObLG: Eine Gaststätte erhält als gastronomischer Betrieb seine besondere Ausprägung durch die Darreichung von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle, daher…
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Der Fall: Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2006 beantragten die Steuerpflichtigen eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Dacheindeckung) mit einem Lohnanteil in…
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Die Stilllegung eines Müllschluckers stellt keine Gebrauchsregelung nach § 15 WEG, sondern einen Gebrauchsentzug dar. Dies hat zur Folge, dass diese Maßnahme von den Wohnungseigentümern nicht mehrheitlich,…
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Wenn sich Bank und Kunde darauf einigen, dass ein Kredit vorzeitig zurück gezahlt wird, darf das Institut keine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinszahlungen verlangen (OLG Frankfurt, 23…
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Die Ausübung der Prostitution in einer Eigentumswohnung (auch in vermieteten Eigentumswohnungen) stellt eine Beeinträchtigung der übrigen Miteigentümer dar und braucht von diesen nicht geduldet zu werden.
So…
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Wird einem Wohnungseigentümer durch Teilungserklärung (TE) die „ausschließliche Nutzung des Dachbodens“ zugewiesen, so ist die Nutzung als Hobbyraum und somit gelegentlich als Gästezimmer zulässig.
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Bei der Beurteilung der Frage, ob eine bestimmte Nutzung eines als "Laden" bezeichneten Teileigentums dem Begriff "Laden" entspricht und eine entsprechende Nutzung zuläßt, ist sowohl vom allgemeinen…
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Ein Rheinländer wollte selbst in sein Mehrfamilienhaus einziehen und
kündigte den Mietern. Um sie vor Ende der Kündigungsfrist loszuwerden,
zahlte er ihnen Abfindungen. In der Steuererklärung zog…
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Mehr Glück im Unglück hatte ein Hausbesitzer aus Schleswig-Holstein. Nachdem der unterhalb seines Grundstücks gelegene See über die Ufer getreten und Wasser in sein Haus gelaufen war,…
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Gasversorger dürfen Kunden, die gegen eine Preiserhöhung geklagt haben und die Zahlung verweigern, nicht mit der Einstellung der Gaslieferung drohen. Sie müssen warten, bis gerichtlich geklärt ist,…
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Die Kosten für die Einrichtung eines Kabelanschlusses in einer Eigentumswohnanlage dürfen nicht nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel erfolgen, der sich nach der Größe der Wohnungen richtet.…
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Ein Beschluss der Eigentümerversammlung, wonach die Wohnungseigentümer verpflichtet werden, dem Verwalter eine Einzugsermächtigung zum Einzug der monatlichen Wohngeldvorauszahlungen zu erteilen, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
An den…
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Dem nicht zum Kreis der Verfahrensbeteiligten gehörenden Leiter der
Wohnungseigentümerversammlung (hier ein Rechtsanwalt) können im
Wohnungseigentumsverfahren keine Kosten auferlegt werden.
Die fehlerhafte Beschlussfeststellung des von den…
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Immer wieder kommt es vor, dass sich Käufer einer Wohnung oder eines
Hauses nach dem Einzug vom Bauträger geprellt fühlen. Sie prüfen
Raumgröße, Wanddicke oder Zimmerhöhe nach…
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Wer sich freiwillig gesetzlich krankenversichert, aber nur Vermietungseinkünfte hat und nicht arbeitet, kann kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse verlangen (Landessozialgericht Hessen L /14 KR 585/03). Da…
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Ein Miteigentümer verdiente sich ein paar Euro nebenher, indem er die zum Gemeinschaftseigentum gehörende Sauna an Fremde vermietete.
Das fanden die Mitgeigentümer gar nicht gut und zogen…
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Eine bauliche Veränderung gemeinschaftlichen Eigentums bedarf nach § 22 Abs. 1 WEG der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Eine bloße Instandsetzungsmaßnahme kann hingegen mehrheitlich beschlossen werden. Doch was ist…
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Der Fall: Auf der Tagesordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft stand die Instandhaltung der Fenster und Terrassentüren. In der Teilungserklärung der Gemeinschaft hieß es dazu in § 7 Abs. 3…
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Die Sauna einer Wohnungsanlage sollte wegen zu hoher Energiekosten nur noch zweimal pro Woche in Betrieb genommen werden, so der Beschluss in der Versammlung.
Ein Saunafreund zog…
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Die Unterkellerung einer Terrasse stellt eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG dar. Ein Beseitigungsanspruch kann im Einzelfall aber trotz der…
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Ist in einer Teilungserklärung ein Teileigentum als "Büro" bezeichnet, ist darunter nach allgemeinem Sprachgebrauch eine "Schreibstube" zu verstehen, in der vorwiegend Schreib- und Diktierarbeiten, Telefongespräche und sonstige…
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Der BGH hat in seinem Urteil vom 26.09.03 (Az: V ZR 217/02)
entschieden, dass ein Rechtsmangel vorliegt, wenn ein in der
Teilungserklärung als Speicher ausgewiesener Raum als…
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„Schlüsselfertig“ – immer wieder wird vor Gericht über diesen Begriff
gestritten. Welche Leistungen gehören eigentlich dazu? Was ist der
Mindeststandard, wenn Auftraggeber und Baufirma sich vertraglich auf…
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Der Ausblick aus einer Immobilie kann entscheidend oder zumindest
mitentscheidend für deren Kauf sein. Deswegen darf der Bauträger einer
Wohnanlage nicht einfach komplett anders gestalten, als es…
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Ist der Mangel an fehlerhaftem Schallschutz der Trennwand von Doppelhaushälften
nicht behebbar, so kann der einzelne Wohnungseigentümer auch ohne
Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft Schadensersatz oder
Minderung verlangen (OLG…
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Der Boden im Keller eines Berliner Hauses schlug plötzlich Wellen, weil der nach starken Regenfällen steigende Grundwasserspiegel gegen das Fundament drückte. Doch die Elementarschadenversicherung weigerte sich zu…
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Wenn zu einer Eigentümerversammlung sämtliche Wohnungseigentümer
erschienen sind und bei allen Tagesordnungspunkten mit abgestimmt haben,
wird dadurch der Umstand belanglos, daß sie zu dieser Versammlung…
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Sicherheit geht vor. Das dachte sich die Eigentümergemeinschaft eines
Hochhauses im Rheinland und erließ strenge Regeln für die Benutzung des
Lifts. Vor allem Gäste hätten vom Fahrstuhl…
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Baut ein Wohnungseigentümer die zu seinem Sondereigentum gehörenden Dach- und Kellerräume zu Wohnzwecken aus und führt dies zu einer nicht unwesentlichen Verschiebung der Eigentumsanteile, können die anderen…
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Bei modernen Gaszentralheizungen muß der Schornstein nicht einmal pro Jahr gereinigt werden.
OLG Rheinland-Pfalz, 6 A 10105/05
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Die Ratenzahlung der Sonderumlage |
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Sonderumlage: Ratenzahlung zu einer vor dem Erwerb beschlossenen Sonderumlage ist vom Neueigentümer zu tragen! Zu früh gefreut hatte sich ein frisch gebackener Eigentümer im Mai 2004 als er bei der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung den Zuschlag erhielt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft wandte sich schnell an den neuen Miteigentümer und bat um Zahlung der monatlichen Raten zur beschlossenen Sonderumlage - alles nachzulesen unter Top 8 der Wohnungseigentümerversammlung aus dem Jahr 2003. Hiernach sollten ab Januar 2004 von den Eigentümern insgesamt 15.000,00 EUR verteilt nach Miteigentumsanteilen als Sonderumlage gezahlt werden.
Damit war der Neueigentümer nicht einverstanden, denn: - Er werde mit Schulden der früheren Eigentümer belastet, die aus abgeschlossenen Sachverhalten stammten.
- Die Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft ziele nicht auf das sofortige Bedienen der bestehenden Verbindlichkeiten, sondern auf die Überbürdung der bestehenden Schuld auf neue Eigentümer, die als „sichere“ Geldquelle bei der Tilgung der aufgehäuften Schulden mithelfen sollten.
- Eine Fälligstellung für bereits bestehende Verbindlichkeiten in ferner Zukunft stelle keine ordnungsgemäße Bewirtschaftung dar. Ein solcher Wohnungseigentümerbeschluss könne gegenüber einem Wohnungserwerber keine Rechtswirkung entfalten.
Hierzu schrieb das Landgericht Saarbrücken dem Miteigentümer jedoch folgendes ins Stammbuch: - Der Beklagte ist verpflichtet, die auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Beträge der in der Wohnungseigentümerversammlung am 16.12.2003 beschlossenen Sonderumlage insoweit zu zahlen, als die einzelnen Raten nach dem Erwerb des Wohnungseigentums fällig geworden sind.
- Die Zahlungspflicht des Beklagten besteht auf Grund des bestandskräftigen Wohnungseigentümerbeschlusses vom 16.12.2003, der gemäß § 10 Abs. 4 WEG für ihn als Sondernachfolger des früheren Eigentümers der Wohnung Nr. 5 verbindlich ist, ohne dass es einer Eintragung des Wohnungseigentümerbeschlusses in das Grundbuch bedurft hätte.
- Dieser Wohnungseigentümerbeschluss ist nicht nichtig und somit für den Beklagten verbindlich. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist grundsätzlich befugt, zur Beseitigung von Liquiditätsschwierigkeiten eine Sonderumlage zu beschließen (vgl. dazu Bärmann/Merle, WEG, 10.Auflage, § 21 Rn. 39), ein solcher Beschluss der Wohnungseigentümer entspricht auch ordnungsgemäßer Verwaltung (vgl. § 21 Abs. 3 WEG).
- Der Beklagte hat die Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung durch den Zuschlagsbeschluss des Versteigerungsgerichts vom 19.05.2004 erworben, ohne dass es für den Zeitpunkt des Eigentumserwerbs auf die Eintragung des Beklagten im Grundbuch ankommt (vgl. § 90 ZVG).
- Obwohl die Sonderumlage bereits am 16.12.2003 und damit vor dem Eigentumserwerb des Beklagten beschlossen worden ist, haftet der Beklagte dennoch für die nach seinem Eigentumserwerb fällig gewordenen Monatsraten des auf ihn entfallenden Anteils der Sonderumlage (vgl. ebenso: OLG Köln NZM 2002, 351; KG Berlin NZM 2003, 1116, zitiert nach juris Rn. 20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.11.2004, Az.: 14 WX 82/03, zitiert nach juris; OLG Hamm ZMR 1996, 337; Bärmann/Merle, WEG, 10.Auflage, § 28 Rn. 152; Palandt/Bassenge, BGB, 67. Auflage, § 16 WEG Rn. 39). Dadurch wird der Beklagte auch nicht unbillig belastet. Er hatte die Möglichkeit, sich vor der Ersteigerung des Wohnungseigentums bei dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft nach den ihn bindenden Beschlüssen der Gemeinschaft zu erkundigen und sein Verhalten darauf einzurichten.
- Im Übrigen sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Beschlussfassung rechtsmissbräuchlich (vgl. § 242 BGB) gehandelt und die Fälligkeit der einzelnen Raten der Sonderumlage deshalb hinausgeschoben hat, um sich mit einem künftigen Erwerber einen vielleicht finanzkräftigen Schuldner zu verschaffen (vgl. dazu BGH NJW 1988, 1910, zitiert nach juris, Rn. 22). Die beschlossene Ratenzahlung sollte vielmehr eine nicht tragbare finanzielle Belastung aller zur Zahlung verpflichteter Wohnungseigentümer vermeiden.
- Nach § 56 S. 2 ZVG trägt der Ersteher von dem Zuschlag an die Lasten der im Wege der Zwangsversteigerung erworbenen Eigentumswohnung. Bei den nach dem Eigentumserwerb des Beklagten fällig gewordenen Raten der Sonderumlage handelt es sich – entgegen der Auffassung des Beklagten – nicht um „Lasten“ aus der Vergangenheit. Ausweislich des Versammlungsprotokolls der Wohnungseigentümergemeinschaft vom 16. Dezember 2003 (Bl. 6 f. d.A.) dient die Sonderumlage dem Zweck, noch offene und bereits fällige Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber verschiedenen Gläubigern zu tilgen. Es handelt sich dabei um Forderungen in Höhe von 46.000,-- Euro, von denen ein Teilbetrag in Höhe von 15.000,-- Euro innerhalb der nächsten 5 Wochen nach Beschlussfassung bezahlt werden musste. Dieser Teilbetrag, in dessen Höhe die Sonderumlage beschlossen worden ist, umfasst u.a. Rechtsanwaltskosten, Versicherungen, die Gebäudereinigung und den Kauf von Heizöl. Der Nutzen dieser von den einzelnen Gläubigern der Wohnungseigentümergemeinschaft erbrachten Leistungen – insbesondere hinsichtlich des gekauften Heizöls und der Versicherungsbeiträge - zieht auch der Beklagte als neuer Wohnungseigentümer (vgl. dazu BGH NJW 1988, 1910, zitiert nach juris, Rn. 21; OLG Celle ZMR 2004, 525, zitiert nach juris Rn. 12). Die Sachlage unterscheidet sich nicht wesentlich von der Beteiligung eines neuen Wohnungseigentümers an den Kosten notwendiger Reparaturmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, wenn der Schaden bereits vor dem Eigentumserwerb eingetreten ist (vgl. OLG Celle a.a.O., juris Rn. 12). Deshalb ist es gerechtfertigt, dass der Beklagte als Ersteigerer der Eigentumswohnung für die Zahlung der vor dem Zuschlag beschlossenen Sonderumlage haftet, da die ihm gegenüber geltend gemachten Raten aus dieser Sonderumlage erst nach dem Zuschlagszeitpunkt fällig geworden sind.
Kurz gefasst: Ein Wohnungseigentümer, der seine Eigentumswohnung gemäß § 90 ZVG in einer Zwangsversteigerung erworben hat, ist auch dann zur Zahlung der nach dem Eigentumserwerb fällig gewordenen Raten einer Sonderumlage verpflichtet, wenn die Sonderumlage bereits vor dem Eigentumserwerb beschlossen worden ist. LG Saarbrücken Urteil vom 27.5.2009, 5 S 26/08 |
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