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Mittwoch, 8. September 2010
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Urteile aus dem WEG-Recht
Ein Platzchen zum Wäsche trocknen ... Drucken
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Der mit Mehrheit gefasste Beschluß einer Eigentümerversammlung, nach dem das Aufhängen von Wäsche auf Balkonen, in Fenstern oder im Garten untersagt wird, ist unwirksam, weil ansonsten der "ordnungsgemäße Gebrauch" nicht mehr gewährleistet wäre (Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 393/02).

 
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