Aus einer Apotheke wird keine Gaststätte!

Ein als Apotheke bezeichnetes Teileigentum kann nicht als Gaststätte genutzt werden, da ein solcher Betrieb erfahrungsgemäß mehr Beeinträchtigungen bringt als der Betrieb einer Apotheke (Nichteinhaltung der Ladenschlußzeiten, Lärm- und Geruchtsbelästigungen, OLG Stuttgart, Beschl. vom 14.02.1986, 8 W 496/85).

Beliebte Artikel


Balkone sind sondereigentumsfähig und gelten auch ohne entsprechende Zuordnung in der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung als Sondereigentum. Die Zuordnung zum Gemeinschaftseigentum...

"Ja", "Nein" oder doch lieber die elegante Enthaltung? Es steht jedem Stimmberechtigten in der Eigentümerversammlung frei, sich bei einer Abstimmung der Stimme zu enthalten. Doch welche Auswirkungen...

Wer Wohnungseigentum mietet oder vermietet, geht ein Vertragsverhältnis ein. Der Mieter ist zur Zahlung der Miete verpflichtet, der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Wohnung zu überlassen...

Die Frist zur Einberufung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung soll mindestens drei Wochen betragen (§ 24 Abs. 4 S. 2 WEG). Doch was passiert, wenn diese Frist von der Hausverwaltung...

body { font-family: "Oswald,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 14px; line-height: 1.42857143; color: #333; background-color: #fff; }