Immer noch gibt es in Deutschland mehr Mieter als Eigentümer, die Nachfrage ist da, in einem Land, das auf eine reiche Mietkultur zurückblicken kann. Deutschland ist das Land mit dem höchsten Mieter- und niedrigsten Eigentümeranteil in der EU. Dabei fragen sich gerade viele Jung- und Erstbesitzer, die bislang noch keinen Wohnraum vermietet haben, was denn eigentlich zu beachten ist, um nebenher noch ein paar Euro einnehmen zu können. Wie kann ein Mietpreis ermittelt werden, wann gibt es steuerliche Vorteile und wann kann die Miete erhöht werden?

Fest steht: Wer sich im Alter keine Sorgen um finanzielle Belange machen will, muss rechtzeitig vorsorgen. Die gesetzliche Rente alleine reicht schon jetzt in vielen Fällen nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Und dennoch ist das Vertrauen in Zusatzversicherungen gering. Viel interessanter scheinen alternative Anlagemöglichkeiten zu sein, die über eine gewisse Wertstabilität und Zukunftsfähigkeit verfügen. Auch der Kauf einer Eigentumswohnung zum Vermieten fällt in diese Kategorie. Was aber ist wichtig, wenn diese im Alter finanzielle Entlastung bieten soll?

Bei der Renditeberechnung schummeln vermietende Wohnungseigentümer schon einmal gerne. Ob nicht umlegbare Betriebskosten, ein Mietausfall oder Schönheitsreparaturen zwischen den Mieterwechseln, diese Kosten lässt der ein oder andere Eigentümer unter den Tisch fallen, um sich die Rendite schön zu rechnen. Wenn sie wirklich wissen wollen, was die vermietete Eigentumswohnung im Vergleich zu anderen Anlageformen  erwirtschaftet, sollten sie einen ehrlichen Kassensturz machen.

Nicht selten passiert es, dass über die Jahresabrechnung in der Eigentümerversammlung nicht beschlossen wird oder es liegt durch einen Wechsel in der Verwaltung für ein oder auch mehrere Jahre überhaupt keine Abrechnung vor, die der vermietende Eigentümer als Basis seiner Betriebskostenabrechnung heranziehen kann. Der Vermieter muss jedoch mit Ablauf des 12. Monats nach Ende der Abrechnungsperiode mit seinem Mieter abrechnen, sonst gehen eventuelle Nachforderungen verloren. Was tun?

Verwandte Artikel


Während der Selbstnutzer seine Zinszahlungen nicht steuermindernd geltend machen kann, kann der vermietende Eigentümer die Zinsen bei seiner Steuererkläung im Rahmen der Einkünftermittlung aus...

Immer noch gibt es in Deutschland mehr Mieter als Eigentümer, die Nachfrage ist da, in einem Land, das auf eine reiche Mietkultur zurückblicken kann. Deutschland ist das Land mit dem höchsten...

Bei der Renditeberechnung schummeln vermietende Wohnungseigentümer schon einmal gerne. Ob nicht umlegbare Betriebskosten, ein Mietausfall oder Schönheitsreparaturen zwischen den Mieterwechseln,...

Die gewerbliche Nutzung von Wohnimmobilien ist ein zunehmend beliebter Trend in der Immobilienbranche. Da Unternehmen nach Möglichkeiten suchen, ihre Gewinne zu maximieren und ihren Raum zu...

body { font-family: "Oswald,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 14px; line-height: 1.42857143; color: #333; background-color: #fff; }