Ein PKW-Stellplatz bleibt immer ein PKW-Stellplatz

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Wird einem Wohnungseigentümer eine bestimmte Grundstücksfläche zur Sondernutzung als Kfz-Stellplatz zugewiesen, ist damit eine andere Nutzung dieser Fläche ausgeschlossen, BayObLG, Beschluss v. 09.04.2002, Az.: 2 ZBR 30/02 in NZM 2002, 488.