Vermietereinkünfte und Krankentagegeld

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Wer sich freiwillig gesetzlich krankenversichert, aber nur Vermietungseinkünfte hat und nicht arbeitet, kann kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse verlangen (Landessozialgericht Hessen L /14 KR 585/03). Da ihm wegen der Krankheit kein Einkommen entgehe, bekomme er auch kein Geld.