Die Stillegung des Müllschluckers hat einstimmig zu erfolgen

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Die Stilllegung eines Müllschluckers stellt keine Gebrauchsregelung nach § 15 WEG, sondern einen Gebrauchsentzug dar. Dies hat zur Folge, dass diese Maßnahme von den Wohnungseigentümern nicht mehrheitlich, sondern nur einstimmig beschlossen werden darf, Beschluss des OLG Frankfurt vom 30.08.2004 20 W 440/01.