Ein Einwurfeinschreiben reicht vor Gericht nicht als Beweis für die Zustellung eines Briefes. Dazu ist ein Übergabeeinschreiben nötig, das dem Empfänger persönlich ausgehändigt wird (OLG Koblenz, 11 WF 1013/04).
Ein Einwurfeinschreiben reicht vor Gericht nicht als Beweis für die Zustellung eines Briefes. Dazu ist ein Übergabeeinschreiben nötig, das dem Empfänger persönlich ausgehändigt wird (OLG Koblenz, 11 WF 1013/04).
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aus www.deutschesmietrecht.de
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