Waschmaschinen können im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, wenn sie bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung angeschafft und gemäß Teilungserklärung zum gemeinschaftlichen Eigentum erklärt worden sind.
Waschmaschinen können im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, wenn sie bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung angeschafft und gemäß Teilungserklärung zum gemeinschaftlichen Eigentum erklärt worden sind.