In vielen Gemeinschaftsordnungen werden Heizkörper inklusive der Zu- und Ableitungen bis zur Strangleitung dem Sondereigentum zugeordnet und liegen somit in der Verantwortung des Sondereigentümers. Eine solche Vereinbarung ist grundsätzlich zulässig.
Doch was passiert, wenn die Gemeinschaft die gesamte Anlage sanieren möchte? Kann auf der Eigentümerversammlung ein ordnungsgemäßer Beschluss zur Sanierung der Heizungsanlage inkl. Strangsanierung beschlossen werden, der zugleich auch die Sondereigentümer auf eigene Kosten verpflichtet, ihre Rohrleitungen und Heizkörper auszutauschen?