Auf einer Eigentümerversammlung wurde beschlossen eine Wohnungseigentümerin, die mit der Zahlung des Hausgeldes mehr als einen Monat in Verzug war, das Stimmrecht zu entziehen und diese auch von der Eigentümerversammlung und Abstimmung auszuschließen. Kurz: Die Eigentümerin wurde aus der Versammlung geschmissen.