Nicht jede kaputte Scheibe braucht erst ein kleines Ausschreibungsverfahren. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. März 2026 (V ZR 7/25) klargestellt, dass Wohnungseigentümer vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen nicht generell mehrere Vergleichsangebote einholen müssen. Eine starre „Drei-Angebote-Regel“ kennt das Gesetz nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob die Eigentümer auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage und damit ordnungsmäßig entscheiden konnten. (Bundesgerichtshof)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat in den letzten Jahren zu heftigen Debatten geführt. Eigentümer und Vermieter fragen sich nach ihren konkreten Pflichten. Besonders seit den weitreichenden Überarbeitungen des Gebäudeenergiegesetzes, die in den Jahren 2024 und 2025 schrittweise wirksam wurden und zahlreiche neue Anforderungen an Heizsysteme sowie Dämmstandards mit sich brachten, herrscht vielerorts eine spürbare Unsicherheit unter Eigentümern und Vermietern. Dabei lohnt es sich, einen genauen und sorgfältigen Blick auf die zahlreichen Details zu werfen, weil viele Betroffene nicht wissen, welche Fristen tatsächlich gelten und welche Übergangsregelungen greifen. Welche Ausnahmen gelten speziell für bereits bestehende Gebäude im Bestand? Wie können WEG-Mitglieder die anstehenden Investitionen sinnvoll in ihre Finanzplanung einbinden? Dieser Ratgeber beleuchtet die wichtigsten Aspekte des Gebäudeenergiegesetzes und gibt praxisnahe Orientierung für alle Eigentümer und Verwalter, die ihre Immobilie rechtssicher und zukunftsfähig aufstellen wollen.
Dieses Tool zeigt Ihnen, wie groß die Differenz zur ortsüblichen Miete ist – und wie lange es dauert, diese Lücke durch Mieterhöhungen zu schließen.
Besonders hilfreich bei Kaufpreisverhandlungen, wenn Wohnungen unterdurchschnittlich vermietet sind.
Viele Eigentümer verwechseln Rechnungslegung, Wirtschaftsplan, Hausgeld und Jahresabrechnung. In diesem Beitrag werden die vier wichtigsten WEG-Begriffe klar, praxisnah und juristisch korrekt erklärt – damit Sie jederzeit wissen, was wozu gehört.
In Wohnungseigentümergemeinschaften herrscht oft Unsicherheit darüber, was der Unterschied zwischen Rechnungslegung und Jahresabrechnung ist. Beide Begriffe werden häufig durcheinandergebracht, betreffen aber völlig unterschiedliche Pflichten – mit klar verteilten Verantwortlichkeiten.
Damit Eigentümer und Beiräte genau wissen, was sie vom alten und vom neuen Verwalter erwarten dürfen, findest finden Sie hier die klare Abgrenzung.
Ein Verwalterwechsel gehört zu den konfliktträchtigsten Situationen einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Häufig steht die Frage im Raum: Was muss der alte Verwalter eigentlich abgeben – und in welcher Form?
Während der BGH im Jahr 2025 eindeutig entscheiden musste, wer die Jahresabrechnung erstellt, ist die Rechnungslegung ein völlig anderes Thema – und wird in der Praxis oft falsch verstanden.
Auf einer Eigentümerversammlung wurde beschlossen eine Wohnungseigentümerin, die mit der Zahlung des Hausgeldes mehr als einen Monat in Verzug war, das Stimmrecht zu entziehen und diese auch von der...
Ab dem 01. Dezember 2020 ist die Eigentümerversammlung beschlussfähig, wenn mindestens ein stimmberechtigter Eigentümer auf der Versammlung zugegen ist oder, auch das ist möglich, die WEG-Verwaltung...
Ein Wohnungseigentümer ist bei der Beschlussfassung immer dann nicht stimmberechtigt, wenn eine Interessenkollision vorliegt (§ 25 Abs. 4 NEU WEG). Haupstsächlich zu nennen sind folgende...
Die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft. Sie trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum bringen häufig...
Balkone sind sondereigentumsfähig und gelten auch ohne entsprechende Zuordnung in der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung als...
Auch eine Hausverwaltung kommt bei ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten oft ins Grübeln | Bild fotolia.com @ von ollyParagraf 27 WEG Aufgaben und...
Kurz gesagt: Fenster sind (fast immer) Gemeinschaftseigentum – aber die Kosten für Instandhaltung und...
Jeder Sondereigentümer hat eine Stimme, es sei denn, die Gemeinschaftsordnung sieht eine andere Regelung des Stimmrechts vor...