Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat in den letzten Jahren zu heftigen Debatten geführt. Eigentümer und Vermieter fragen sich nach ihren konkreten Pflichten. Besonders seit den weitreichenden Überarbeitungen des Gebäudeenergiegesetzes, die in den Jahren 2024 und 2025 schrittweise wirksam wurden und zahlreiche neue Anforderungen an Heizsysteme sowie Dämmstandards mit sich brachten, herrscht vielerorts eine spürbare Unsicherheit unter Eigentümern und Vermietern. Dabei lohnt es sich, einen genauen und sorgfältigen Blick auf die zahlreichen Details zu werfen, weil viele Betroffene nicht wissen, welche Fristen tatsächlich gelten und welche Übergangsregelungen greifen. Welche Ausnahmen gelten speziell für bereits bestehende Gebäude im Bestand? Wie können WEG-Mitglieder die anstehenden Investitionen sinnvoll in ihre Finanzplanung einbinden? Dieser Ratgeber beleuchtet die wichtigsten Aspekte des Gebäudeenergiegesetzes und gibt praxisnahe Orientierung für alle Eigentümer und Verwalter, die ihre Immobilie rechtssicher und zukunftsfähig aufstellen wollen.
Dieses Tool zeigt Ihnen, wie groß die Differenz zur ortsüblichen Miete ist – und wie lange es dauert, diese Lücke durch Mieterhöhungen zu schließen.
Besonders hilfreich bei Kaufpreisverhandlungen, wenn Wohnungen unterdurchschnittlich vermietet sind.
Viele Eigentümer verwechseln Rechnungslegung, Wirtschaftsplan, Hausgeld und Jahresabrechnung. In diesem Beitrag werden die vier wichtigsten WEG-Begriffe klar, praxisnah und juristisch korrekt erklärt – damit Sie jederzeit wissen, was wozu gehört.
In Wohnungseigentümergemeinschaften herrscht oft Unsicherheit darüber, was der Unterschied zwischen Rechnungslegung und Jahresabrechnung ist. Beide Begriffe werden häufig durcheinandergebracht, betreffen aber völlig unterschiedliche Pflichten – mit klar verteilten Verantwortlichkeiten.
Damit Eigentümer und Beiräte genau wissen, was sie vom alten und vom neuen Verwalter erwarten dürfen, findest finden Sie hier die klare Abgrenzung.
Ein Verwalterwechsel gehört zu den konfliktträchtigsten Situationen einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Häufig steht die Frage im Raum: Was muss der alte Verwalter eigentlich abgeben – und in welcher Form?
Während der BGH im Jahr 2025 eindeutig entscheiden musste, wer die Jahresabrechnung erstellt, ist die Rechnungslegung ein völlig anderes Thema – und wird in der Praxis oft falsch verstanden.
Die Frage, wer nach einem Verwalterwechsel die Jahresabrechnung erstellen muss, sorgt seit Jahren für Streit in Wohnungseigentümergemeinschaften. Besonders dann, wenn der alte Verwalter zum 31. Dezember abberufen wird und ein neuer Verwalter ab dem 1. Januar übernimmt: Wer macht dann eigentlich die Abrechnung für das abgelaufene Jahr? Zum 26. September 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Frage endlich eindeutig geklärt und damit viel Unsicherheit beseitigt.
Viele Sondereigentümer können an der Eigentümerversammlung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht selbst teilnehmen. Mit einer Vollmacht dürfen Sie jedoch eine andere Person beauftragen,...
"Ja", "Nein" oder doch lieber die elegante Enthaltung? Es steht jedem Stimmberechtigten in der Eigentümerversammlung frei, sich bei einer Abstimmung der Stimme zu enthalten. Doch welche Auswirkungen...
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Kurz gesagt: Fenster sind (fast immer) Gemeinschaftseigentum – aber die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung können...
Balkone sind sondereigentumsfähig und gelten auch ohne entsprechende Zuordnung in der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung als...
Auch eine Hausverwaltung kommt bei ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten oft ins Grübeln | Bild fotolia.com @ von ollyParagraf 27 WEG Aufgaben und...
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Jeder Sondereigentümer hat eine Stimme, es sei denn, die Gemeinschaftsordnung sieht eine andere Regelung des Stimmrechts vor...