BGH Urteil am 18. Oktober 2024 Änderung der Kostenverteilung in Abweichung von der Teilungserklärung
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 18. Oktober 2024 in zwei Verfahren (V ZR 236/23 und V ZR 128/23) darüber zu entscheiden, ob die Wohnungseigentümer zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer eine von der Teilungserklärung abweichende Kostenverteilung beschließen können