
Die Sonderumlage ist in Wohnungseigentümergemeinschaften ungefähr so beliebt wie ein Rohrbruch am Feiertag: Niemand wünscht sie sich, aber irgendwann steht sie im Raum. Meist dann, wenn eine größere Rechnung ansteht und die Erhaltungsrücklage eher symbolischen Charakter hat.
Nicht jede kaputte Scheibe braucht erst ein kleines Ausschreibungsverfahren. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. März 2026 (V ZR 7/25) klargestellt, dass Wohnungseigentümer vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen nicht generell mehrere Vergleichsangebote einholen müssen. Eine starre „Drei-Angebote-Regel“ kennt das Gesetz nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob die Eigentümer auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage und damit ordnungsmäßig entscheiden konnten. (Bundesgerichtshof)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat in den letzten Jahren zu heftigen Debatten geführt. Eigentümer und Vermieter fragen sich nach ihren konkreten Pflichten. Besonders seit den weitreichenden Überarbeitungen des Gebäudeenergiegesetzes, die in den Jahren 2024 und 2025 schrittweise wirksam wurden und zahlreiche neue Anforderungen an Heizsysteme sowie Dämmstandards mit sich brachten, herrscht vielerorts eine spürbare Unsicherheit unter Eigentümern und Vermietern. Dabei lohnt es sich, einen genauen und sorgfältigen Blick auf die zahlreichen Details zu werfen, weil viele Betroffene nicht wissen, welche Fristen tatsächlich gelten und welche Übergangsregelungen greifen. Welche Ausnahmen gelten speziell für bereits bestehende Gebäude im Bestand? Wie können WEG-Mitglieder die anstehenden Investitionen sinnvoll in ihre Finanzplanung einbinden? Dieser Ratgeber beleuchtet die wichtigsten Aspekte des Gebäudeenergiegesetzes und gibt praxisnahe Orientierung für alle Eigentümer und Verwalter, die ihre Immobilie rechtssicher und zukunftsfähig aufstellen wollen.
Dieses Tool zeigt Ihnen, wie groß die Differenz zur ortsüblichen Miete ist – und wie lange es dauert, diese Lücke durch Mieterhöhungen zu schließen.
Besonders hilfreich bei Kaufpreisverhandlungen, wenn Wohnungen unterdurchschnittlich vermietet sind.
Viele Eigentümer verwechseln Rechnungslegung, Wirtschaftsplan, Hausgeld und Jahresabrechnung. In diesem Beitrag werden die vier wichtigsten WEG-Begriffe klar, praxisnah und juristisch korrekt erklärt – damit Sie jederzeit wissen, was wozu gehört.
In Wohnungseigentümergemeinschaften herrscht oft Unsicherheit darüber, was der Unterschied zwischen Rechnungslegung und Jahresabrechnung ist. Beide Begriffe werden häufig durcheinandergebracht, betreffen aber völlig unterschiedliche Pflichten – mit klar verteilten Verantwortlichkeiten.
Damit Eigentümer und Beiräte genau wissen, was sie vom alten und vom neuen Verwalter erwarten dürfen, findest finden Sie hier die klare Abgrenzung.
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