
In kleinen Wohnungseigentümergemeinschaften wird vieles selbst erledigt. Ein Eigentümer mäht den Rasen, eine andere Eigentümerin reinigt das Treppenhaus, und gelegentlich übernimmt jemand kleinere Reparaturen. Häufig geschieht das freiwillig und unentgeltlich. Manchmal zahlt die Gemeinschaft dafür auch eine kleine Vergütung.
Doch wie sind solche Eigenleistungen rechtlich einzuordnen? Darf die WEG Eigentümer zur Mitarbeit verpflichten? Wann wird aus der vergüteten Mithilfe ein Minijob? Und was ist bei Steuern, Versicherung und Haftung zu beachten?