Viele Mietwohnungen liegen in Häusern, die nicht einem einzigen Eigentümer gehören, sondern mehreren. Das ist typisch bei Eigentumswohnungen: Jede Wohnung hat einen eigenen Eigentümer – aber Treppenhaus, Dach, Fassade, Leitungen, Kellerflure oder der Garten gehören allen gemeinsam. Damit diese gemeinsamen Bereiche nicht „niemandem“ gehören und am Ende auch niemand zuständig ist, gibt es die Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG.

Abstellplätze im Freien sind Gemeinschaftseigentum, OLG Hamm NJW 1975, 60.

Car-Ports, also Kfz.-Stellplätze im Freien, die mit vier Eckpfeilern und Überdachung versehen sind, sind Gemeinschaftseigentum (BayObLG, Beschl. v. 06.02.1986, 2 Z 70/85). Sie sind nur sondereigentumsfähig, wenn eine Zugangssperre zugunsten des Berechtigten besteht (OLG Celle, 13.06.1991, 4 W 61/91).
Zulässig sind jedoch mehrheitlich beschließbare Gebrauchsregelungen sowie Vereinbarungen über die Einräumung von Sondernutzungsrechten. Die entsprechenden Flächen müssen dabei jedoch hinreichend gekennzeichnet sein.

Viele frisch gebackene Eigentümer befürchten, dass sie von einem Gläubiger bei einem Zahlungsengpass der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Kasse gebeten werden können. Konkret: Wenn Handwerker, Stromlieferanten oder andere Vertragspartner kein Geld von der Wohnungseigentümergemeinschaft erhalten, können sie sich einen (vermeintlich) zahlungskräftigen Eigentümer aussuchen und diesen auf Zahlung der gesamten Summe verklagen. Dieser muss dann zusehen, dass er das Geld von seinen Miteigentümern bekommt.

Dem schob der Bundesgerichtshof 2005 einen Riegel vor (V ZB 32/05, 02.06.2005) in dem er feststellte, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig ist soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt; einzelne Eigentümer haften nur in Ausnahmefällen für die Schulden der Gemeinschaft.

Miteigentumsanteile sind das Fundament jeder Eigentümergemeinschaft: Sie bestimmen, welchen Anteil jeder einzelne Wohnungseigentümer am gemeinschaftlichen Eigentum hat – und wie groß sein Anteil an Kosten, Rechten und Pflichten ausfällt. Ob in einer großen WEG in Köln, einem kleinen Haus mit drei Parteien auf dem Land oder einem Altbau in einer Kleinstadt: Die Miteigentumsanteile regeln das Zusammenleben aller Eigentümer.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was Miteigentumsanteile genau sind, wie sie berechnet werden und warum sie für Ihre Rechte und Ihre Kosten in der Gemeinschaft entscheidend sind.