Der Garten eines Wohnungseigentümers

Werden Eigentümern an Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums Rechte eingeräumt, bezeichnet man dies als Sondernutzungsrecht. Es stellt also ein ausschließliches Nutzungs- und Gebrauchsrecht an Teilen des Gemeinschaftseigentums dar. Das Sondernutzungsrecht erlaubt es dem berechtigten Eigentümer, einen bestimmten Teil des Gemeinschaftseigentums alleine zu nutzen und die Nutzungen hieraus zu ziehen. Die übrigen Miteigentümer sind von der Nutzung der Bereiche, die dem Sondernutzungsrecht unterfallen, ausgeschlossen. Hiervon zu unterscheiden ist das Sondereigentum an Wohnflächen und an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes.

Leseliste Wohnungseigentum

Amazon Anzeige

WEG Kompakt Das neue WEG-Recht

Die Kostentragung bei Schäden an Sondernutzungsrechten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie in der...

Eigentum macht stolz. Eigentum kann als Altersvorsorge dienen. Aber Eigentum bedeutet auch Verantwortung. Welche Rechte und Pflichten ein Eigentümer in den verschiedenen Lebenssituationen hat,...

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, muss sich nicht bei allen geplanten Veränderungen mit den anderen Eigentümern beratschlagen. Grundsätzlich gilt dies auch für die Renovierung und Instandhaltung...

Werden Eigentümern an Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums Rechte eingeräumt, bezeichnet man dies als Sondernutzungsrecht. Es stellt also ein ausschließliches Nutzungs- und Gebrauchsrecht an...