Der Mangel an Hausverwaltungen für kleine (WEGs) hat viele Gründe

Kosten und Aufwand: Kleine WEGs generieren oft geringere Verwaltungseinnahmen, haben aber trotzdem ähnliche Anforderungen wie größere Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Verwaltung einer kleinen Gemeinschaft erfordert fast den gleichen Aufwand für Buchhaltung, Instandhaltungsmanagement und rechtliche sowie administrative Aufgaben, wie bei größeren Gemeinschaften. Aufgrund der geringeren Einnahmen ist der Aufwand im Verhältnis zum Ertrag oft unattraktiv für Hausverwaltungen.

Nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), die zum 1. Dezember 2020 in Kraft trat, besteht für Wohnungseigentümer ein individuelles Auskunftsrecht gegenüber der Hausverwaltung.

Was beinhaltet das Auskunftsrecht des Miteigentümers gegenüber der Hausverwaltung?

Das individuelle Auskunftsrecht bedeutet, dass jeder Wohnungseigentümer das Recht hat, von der Hausverwaltung Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verlangen. Dies umfasst unter anderem:

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