Als Wohnungseigentümer haben Sie Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verwaltung. Dazu gehört auch, dass der Verwalter für die Eigentümergemeinschaft erreichbar ist, Anliegen entgegennimmt und auf Mängelmeldungen zeitnah reagiert. Doch was tun, wenn der Verwalter weder auf E-Mails noch auf Anrufe reagiert? Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, welche Schritte Sie einleiten können und wie Sie künftig vorbeugen.