Als Wohnungseigentümer haben Sie Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verwaltung. Doch was tun, wenn der Verwalter weder auf E-Mails noch auf Anrufe reagiert? Hier erfahren Sie Ihre Rechte, welche Schritte Sie einleiten können und wie Sie vorgehen sollten.

Warum Erreichbarkeit wichtig ist

Die Erreichbarkeit der Verwaltung ist keine bloße Höflichkeit, sondern Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung (§ 27 WEG). Eigentümer müssen ihre Rechte wahrnehmen können und wichtige Themen wie Mängel oder Beschlussanträge rechtzeitig platzieren.

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