Balkonkraftwerke sind in der WEG seit Oktober 2024 privilegiert. Trotzdem darf die Eigentümergemeinschaft nicht einfach übergangen werden. Welche Einwände noch eine Rolle spielen können und wo pauschale Ablehnung nicht mehr reicht, zeigt dieser Überblick..
Ein Balkonkraftwerk klingt nach einer vernünftigen Sache. Ein paar Module, etwas weniger Stromkosten und das gute Gefühl, selbst ein bisschen Strom zu erzeugen. Seit Oktober 2024 ist die Rechtslage für Wohnungseigentümer auch deutlich besser geworden. Steckersolargeräte gehören seitdem zu den privilegierten baulichen Veränderungen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG.

Ein Energieausweis ist gemäß den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV), die inzwischen durch das 



