Die Einladung zur Eigentümerversammlung ist rechtlich streng geregelt. Fehler bei Form, Frist oder Adressierung können zur Anfechtbarkeit oder sogar Nichtigkeit von Beschlüssen führen. Dieser Artikel zeigt, worauf es ankommt.
Die Tagesordnung zur Eigentümerversammlung ist nicht alleinige Sache der Hausverwaltung. Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Fristen, Rechte und typische Fehler bei der Aufstellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung in der Eigentümerversammlung ist entscheidend für eine rechtlich wirksame Beschlussfassung. Sie legt fest, welche Themen behandelt werden, wer sie beantragen kann und in welchen Fristen Anträge gestellt werden müssen. Wenn ein Tagesordnungspunkt fehlt, kann das die gesamte Versammlung gefährden – dieser Artikel erklärt, wie Sie als Eigentümer oder Verwalter richtig vorgehen.
Wohnungseigentümer können beschließen, dass Eigentümerversammlungen auch "Online" durchgeführt werden können. Dies kann in Form eine hybriden Versammlung oder auch als reine Online-Eigentümerversammlung geschehen. Zunächst kurz zu den Unterschieden zwischen hybrider Eigentümerversammlung und Online-Eigentümerversammlung.
Wenn Sie sich als kleine Eigentümergemeinschaft selbst verwalten und keine professionelle Hausverwaltung vorhanden ist, müssen Sie die Einladungen zur Eigentümerversammlung nach den gesetzlichen Vorgaben im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) selbst organisieren. Hier sind die Schritte, die Sie beachten sollten.
Der Abend der Eigentümerversammlung ist gekommen und sie können als Versammlungsleiter oder Eigentümer zahlreiche Wohnungseigentümer begrüßen und nicht nur Eigentümer. Während der Begrüßung stellen sie fest, dass sich viele ihnen doch fremde Personen im Versammlungsraum befinden.
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