Urteile aus dem Wohnungseigentumsrecht Der Schornsteinfeger darf bei modernen Anlagen zu Hause bleiben! Bei modernen Gaszentralheizungen muß der Schornstein nicht einmal pro Jahr gereinigt werden (OLG Rheinland-Pfalz, 6 A 10105/0). 04. November 2015 Vorheriger Beitrag: Der Miteigentümer darf die Sauna nicht an Fremde vermieten! Zurück Nächster Beitrag: Die geizige Saunagemeinschaft! Weiter