Urteile aus dem Wohnungseigentumsrecht Die Nutzung einer Wohnung als Anwaltspraxis Die Ausübung einer Anwaltspraxis in einer Wohnung ist grundsätzlich hinzunehmen, auch wenn damit der Zutritt eines größeren Personenkreises verbunden ist (KG Berlin, Beschl. vom 09.07.1986, 24 W 2741/86). 12. März 2021 Vorheriger Beitrag: Architektüro oder Steuerberaterpraxis in der Eigentumswohnung Zurück Nächster Beitrag: Die Eigentumswohnung als Altenheim Weiter