Urteile aus dem Wohnungseigentumsrecht Leck im Heizkörper Wer einen verrosteten Heizkörper nicht repariert, muß Schadenersatz leisten wenn Wasser austritt und in die Nachbarwohnung eindringt (OLG Frankfurt 20 W 281703). 04. November 2015 Vorheriger Beitrag: GEZ-Gebühren sind kaum zu umgehen Zurück Nächster Beitrag: Rechtsstreit um Bambuspflanzen an der Grundstücksgrenze Weiter