Ein Abstellraum als Kosmetiksalon

Ein zu einem Wohnungs- bzw. Teileigentum gehörender und nach dem Aufteilungsplan als "Abstellraum" bezeichneter Raum kann, wenn Regelungen der Teilungserklärung oder Gebrauchsregelungen nicht entgegenstehen, im KONKRETEN EINZELFALL, auch als Kosmetiksalon genutzt werden (OLG Bremen, Beschl. vom 16.07.1993, 3 W 26/93).

Miete und Rendite Leseprobe

Banner Miete und Rendite

CTA rechte Seitenleiste Podcast

Amazon Anzeige

WEG Kompakt Das neue WEG-Recht

Hausverwaltung

Für viele Wohnungseigentümer nur ein Ritual auf der jährlichen Eigentümerversammlung: Nach dem Bericht zur Lage der Nation Wohnungseigentümergemeinschaft und der Besprechung der Jahresabrechnung,...

Hausverwaltung

Für die Wohnungseigentümer kommt die Gewährung der Steuerermäßigungen nach § 35a EStG in Betracht wenn: in der Jahresabrechnung die im Kalenderjahr unbar gezahlten Beträge nach den...

Instandhaltungen & Reparaturen

Ein Balkon wirkt auf den ersten Blick wie eine sehr private Angelegenheit. Man sitzt dort allein, stellt Pflanzen auf, trinkt Kaffee und ärgert sich über Pollen, Tauben oder die Nachbarn....

Eigentümerversammlung

Die Tagesordnung zur Eigentümerversammlung ist nicht alleinige Sache der Hausverwaltung. Bild von Gerd Altmann auf Pixabay Fristen, Rechte und typische Fehler bei der Aufstellung der...