Ein Abstellraum als Kosmetiksalon

Ein zu einem Wohnungs- bzw. Teileigentum gehörender und nach dem Aufteilungsplan als "Abstellraum" bezeichneter Raum kann, wenn Regelungen der Teilungserklärung oder Gebrauchsregelungen nicht entgegenstehen, im KONKRETEN EINZELFALL, auch als Kosmetiksalon genutzt werden (OLG Bremen, Beschl. vom 16.07.1993, 3 W 26/93).

Miete und Rendite Leseprobe

Banner Miete und Rendite

CTA rechte Seitenleiste Podcast

Amazon Anzeige

WEG Kompakt Das neue WEG-Recht

Instandhaltungen & Reparaturen

Wird die Nutzung des Sondereigentums durch einen Mangel am Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt, so steht dem Sondereigentümer kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen seine Miteigentümer in...

Beschlussfassung

Ab dem 01. Dezember 2020 ist die Eigentümerversammlung beschlussfähig, wenn mindestens ein stimmberechtigter Eigentümer auf der Versammlung zugegen ist oder, auch das ist möglich, die WEG-Verwaltung...

Instandhaltungen & Reparaturen

Grundsätzlich können bauliche Veränderungen nun mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (§ 20 Abs. 2 WEG). Jedem einzelnen Eigentümer wird zudem das Recht zugestanden, eine angemessene bauliche...

Eigentümerversammlung

Auf einer Eigentümerversammlung wurde beschlossen eine Wohnungseigentümerin, die mit der Zahlung des Hausgeldes mehr als einen Monat in Verzug war, das Stimmrecht zu entziehen und diese auch von der...