Aus einer Apotheke wird keine Gaststätte!

Ein als Apotheke bezeichnetes Teileigentum kann nicht als Gaststätte genutzt werden, da ein solcher Betrieb erfahrungsgemäß mehr Beeinträchtigungen bringt als der Betrieb einer Apotheke (Nichteinhaltung der Ladenschlußzeiten, Lärm- und Geruchtsbelästigungen, OLG Stuttgart, Beschl. vom 14.02.1986, 8 W 496/85).

Miete und Rendite Leseprobe

Banner Miete und Rendite

CTA rechte Seitenleiste Podcast

Amazon Anzeige

WEG Kompakt Das neue WEG-Recht

Instandhaltungen & Reparaturen

Es zieht am Fenster, die Scheibe beschlägt, der Rahmen sitzt nicht sauber – und das schon seit dem Kauf der Wohnung. Viele Wohnungseigentümer stellen sich dann dieselbe Frage: Trägt die...

Hausverwaltung

E-Mail von der Hausverwaltung Bild von Tumisu auf PixabayDas Landgericht Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob ein WEG-Verwalter dem Wunsch einiger Miteigentümer nachkommen muss, die...

Instandhaltungen & Reparaturen

Ein Balkon wirkt auf den ersten Blick wie eine sehr private Angelegenheit. Man sitzt dort allein, stellt Pflanzen auf, trinkt Kaffee und ärgert sich über Pollen, Tauben oder die Nachbarn....

Eigentümerversammlung

Auf einer Eigentümerversammlung wurde beschlossen eine Wohnungseigentümerin, die mit der Zahlung des Hausgeldes mehr als einen Monat in Verzug war, das Stimmrecht zu entziehen und diese auch von der...