Aus einer Apotheke wird keine Gaststätte!

Ein als Apotheke bezeichnetes Teileigentum kann nicht als Gaststätte genutzt werden, da ein solcher Betrieb erfahrungsgemäß mehr Beeinträchtigungen bringt als der Betrieb einer Apotheke (Nichteinhaltung der Ladenschlußzeiten, Lärm- und Geruchtsbelästigungen, OLG Stuttgart, Beschl. vom 14.02.1986, 8 W 496/85).

Miete und Rendite Leseprobe

Banner Miete und Rendite

CTA rechte Seitenleiste Podcast

Amazon Anzeige

WEG Kompakt Das neue WEG-Recht

Beschlussfassung

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu (§ 18 Abs. 1 WEG). Die Eigentümergemeinschaft kann in großen Teilen deshalb selbst bestimmen,...

Eigentümerversammlung

Auf einer Eigentümerversammlung wurde beschlossen eine Wohnungseigentümerin, die mit der Zahlung des Hausgeldes mehr als einen Monat in Verzug war, das Stimmrecht zu entziehen und diese auch von der...

Beschlussfassung

Erhebliche Bedeutung für die Praxis hat die Beschlußsammlung nach § 24 Abs. 7. Die Beschluss-Sammlung enthält nur den Wortlaut der in der Versammlung der Wohnungseigentümer verkündeten Beschlüsse...

Beschlussfassung

So langsam landen die Beschlüsse rund um das Thema "abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer bei Reparaturen und Instandhaltung "im Gemeinschaftseigentum stehener Teile" vor...