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Statistiken zu Rechtstreitigkeiten im Wohnungseigentumsrecht zeigen, dass die Anzahl der Fälle in den letzten Jahren tendenziell stabil geblieben ist. Im Jahr 2020 und 2021 kam es durch die WEG-Reform zu Veränderungen, die unter anderem die Prozessführungsbefugnis beeinflussten. Nun darf bei Streitigkeiten über das Gemeinschaftseigentum oft nur noch die gesamte Eigentümergemeinschaft klagen, nicht mehr der einzelne Eigentümer. Diese Änderung könnte dazu geführt haben, dass sich die Anzahl der Klagen etwas verringert hat, da der Weg über die Gemeinschaft komplexer ist (