Streitbare Stadtwerke

Gasversorger dürfen Kunden, die gegen eine Preiserhöhung geklagt haben und die Zahlung verweigern, nicht mit der Einstellung der Gaslieferung drohen. Sie müssen warten, bis gerichtlich geklärt ist, ob der Kunde die höheren Preise zahlen muss (LG Düsseldorf, 12 O 544/05).

 

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