Eine Eigentümerversammlung kann nicht durch Mehrheitsbeschluß entscheiden, dass das Nutzungsrecht an bestimmten Gartenflächen den Eigentümern zugesprochen wird, die das Grün seit Jahren pflegen. Die Änderung der Teilungserklärung (die ein Sondernutzungsrecht der Grünfläche einzelner Eigentümer ausschloß) kann nur einstimmig beschlossen werden. Allerdings kann die Hausordnung (durch Mehrheitsbeschluß) geändert werden (Oberlandesgericht Düsseldorf, III WX 133/03).