Verkauf von Wohnung & Garage an verschiedene Käufer

Gar nicht so selten in der täglichen Praxis. Ein Eigentümer verkauft Wohnung und Garage an unterschiedliche Käufer. Doch was passiert, wenn der Wohnungsmieter zugleich die Garage mit angemietet hat? Hat er dann plötzlich zwei Vermieter?

Nein, entschied der Bundesgerichtshof. Der über eine Wohnung und eine Garage geschlossene einheitliche Mietvertrag wird durch die Veräußerung der Wohnung und der Garage an verschiedene Erwerber nicht in mehrere Mietverhältnisse aufgespalten; vielmehr treten die Erwerber in den einheitlichen Mietvertrag ein. Ihr Verhältnis bestimmt sich nach den Regelungen über die Bruchteilsgemeinschaft (BGH, VIII ZR 399/03).

Amazon Anzeige

Vermieterset

Amazon Anzeige

WEG Kompakt Das neue WEG-Recht

Gemeinschaftseigentum


Zur oft zitierten ordnungsgemäßen Verwaltung des Wohnungseigentums gehört auch die Aufstellung einer Hausordnung (§ 19 Absatz 2 Satz 1 WoEigG). Wünschen einzelne oder mehrere Eigentümer eine...

Städte und Gemeinden sind für die Reinigung, für die Beseitigung von Schnee und Eis und für die Streupflicht der Bürgersteige im Winter zuständig. Allerdings haben die meisten Kommunen diese...

Ob Mieter oder Käufer. Haben sie ein Haustier, sollten sie sich vor der Anmietung oder dem Kauf einer Eigentumswohnung erkundigen, ob die Haltung erlaubt ist. Die einen können nicht ohne Haustiere...

Gartennutzung Bestehen an einem Garten keine Sondernutzungsrechte, steht jedem Wohnungseigentümer das Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Gartens zu und zwar unabhängig von der Größe...

Bei der Vermietung gemeinschaftlichen Eigentums an Dritte oder Miteigentümer herrscht bei Eigentümergemeinschaften viel Unsicherheit über die Rechtslage. Dabei gab der Bundesgerichtshof schon im...