Das Hausgeld war hoch, die Kasse war knapp und die Gemeinschaftssauna wurde von den Miteigentümern sowieso kaum genutzt. Da lag es für einen Miteigentümer nah, sich ein ein paar Euro nebenher zu verdienen indem er die zum Gemeinschaftseigentum gehörende Sauna an Fremde vermietete.
Das fanden die übrigen Mitgeigentümer gar nicht gut und zogen vor Gericht. Richtig, sagte das OLG München, Eigentümergemeinschaften können Miteigentümern verbieten, Fremden gegen Bezahlung die Sauna zu vermieten (OLG München, 34 Wx 05/05).