Architektüro oder Steuerberaterpraxis in der Eigentumswohnung

Die Nutzung einer Eigentumswohnung als Architekturbüro oder Steuerberaterpraxis ist grundsätzlich zulässig, weil sie typischerweise nicht zu Störungen führt, die über das bei einer Wohnung unvermeidliche Maß hinausgehen (KG Berlin, Beschl. vom 08.06.1994, 24 W 5760/93).


Gemeinschaftseigentum


Zur oft zitierten ordnungsgemäßen Verwaltung des Wohnungseigentums gehört auch die Aufstellung...

Ein Energieausweis ist gemäß den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV), die inzwischen...

Wohnungseingangstüren können nicht im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers stehen,...

Als Eigentümergemeinschaft seid ihr nicht automatisch dazu verpflichtet, energetische Sanierungen...

Bei der Vermietung gemeinschaftlichen Eigentums an Dritte oder Miteigentümer herrscht bei...


Top 5 Wohnungseigentumsrecht


Balkone sind sondereigentumsfähig und gelten auch ohne entsprechende Zuordnung in der...

Auch eine Hausverwaltung kommt bei ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten oft ins Grübeln | Bild...

Grunddsätzlich gilt: Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind als konstruktive und die äußere...

Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme, es sei denn, die Gemeinschaftsordnung sieht eine...

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu...