Riskante Geldanlagen, der Verwalter sollte Bedenken im Protokoll festhalten

Die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft müssen regelmäßig Zahlungen leisten, um für überraschende Reparaturen oder Sanierungen der Immobilie finanziell gewappnet zu sein. Diese Instandhaltungsrücklage darf nicht allzu riskant angelegt werden, dafür hat auch der Verwalter zu sorgen, sonst kann er mit in die Haftung geraten (Oberlandesgericht Celle, Aktenzeichen 4 W 7/04).

Der Fall: Eine Eigentümergemeinschaft erhoffte sich offensichtlich den großen Reibach. 50.000 Euro der Instandhaltungsrücklage, so der Beschluss, seien in eine gewinnträchtige, aber gleichzeitig äußerst riskante Geldanlage zu stecken. Das Ende der Aktion war weniger erfreulich, denn statt Überschüsse einstecken zu können, musste die Eigentümergemeinschaft erhebliche Verluste in Kauf nehmen. In einem Zivilprozess ging es unter anderem um die Frage, ob auch den Verwalter eine gewisse Verantwortung trifft.

Das Urteil: Das Geld sei nicht in einer Form angelegt worden, die ordnungsgemäßer Verwaltung entspreche, entschied der Bundesfinanzhof. Der Verwalter hafte gemäß seinem Vertrag zumindest für einen Teil des Schadens, denn er habe seine Pflichten verletzt. In Kenntnis des Risikos hätte er die Eigentümergemeinschaft ausdrücklich warnen müssen. Auch wäre es möglich gewesen, einen speziellen Beschluss herbeizuführen, wonach er trotz geäußerter Bedenken zur Mitwirkung bei dieser speziellen Anlage verpflichtet worden sei. Keinesfalls durfte er sich auf Grund seiner speziellen Verantwortung einfach der leichtsinnigen Entscheidung der Eigentümer beugen.

Miete und Rendite Leseprobe

Banner Miete und Rendite

CTA rechte Seitenleiste Podcast

Amazon Anzeige

WEG Kompakt Das neue WEG-Recht

Instandhaltungen & Reparaturen

Die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft. Sie trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum bringen häufig...

Instandhaltungen & Reparaturen

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über...

Hausverwaltung

Nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), die zum 1. Dezember 2020 in Kraft trat, besteht für Wohnungseigentümer ein individuelles Auskunftsrecht gegenüber der Hausverwaltung.

Eigentümerversammlung

Auf einer Eigentümerversammlung wurde beschlossen eine Wohnungseigentümerin, die mit der Zahlung des Hausgeldes mehr als einen Monat in Verzug war, das Stimmrecht zu entziehen und diese auch von der...