Ausgaben für den behindertengerechten Umbau eines Hauses sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar (BFH, VI R 7/09).
Die obersten Finanzrichter gaben damit ihre bisherige Rechtsprechung auf. Im Urteilsfall hatte ein Mann einen schweren Schlaganfall erlitten. Anschließend war er dringend auf Rollstuhlrampen im Haus und ein behindertengerechtes Bad angewiesen.