Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht (neu) die Verwaltung bei der Durchführung seiner Aufgaben. Da sich die Unterstützung und Überwachung uneingeschränkt auf die „Aufgaben des Verwalters“ erstreckt, sind somit sämtliche Aufgaben des Verwalters einbezogen. Die Tätigkeit erstreckt sich nicht auf die Übernahme von Verwaltungsaufgaben selbst. Neben der Unterstützung und Überwachung der üblichen Verwalter-Tätigkeit soll der Verwaltungsbeirat den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung prüfen und mit einer Stellungsnahme versehen.

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WEG Kompakt Das neue WEG-Recht

Hausverwaltung

Auch eine Hausverwaltung kommt bei ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten oft ins Grübeln | Bild fotolia.com @ von ollyParagraf 27 WEG Aufgaben und Befugnisse des Verwalters wurde einer umfangreichen...

Zu früh gefreut hatte sich ein frisch gebackener Eigentümer im Mai 2004 als er bei der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung den Zuschlag erhielt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft wandte sich...

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In der Eigentümerversammlung werden Beschlüsse gefasst, die für die Eigentümergemeinschaft bindend sind, so weit sie wirksam sind. Auch die Verwalterbestellung erfolgt auf der Grundlage eines...