Der Bundesrat hat am 27. September 2024 beschlossen, dass Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) zu den privilegierten Vorhaben zählen. Dadurch können Eigentümergemeinschaften die Installation solcher Geräte nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Diese Regelung erleichtert es Wohnungseigentümern und auch Mietern, ein Balkonkraftwerk zu installieren, ähnlich wie bei Maßnahmen zur Barrierefreiheit oder für Ladestationen von Elektrofahrzeugen. Gleichzeitig wurde das Bürgerliche Gesetzbuch geändert, um Mietern das Recht zu geben, die Zustimmung des Vermieters zur Installation von Balkonkraftwerken zu verlangen.

energieausweisEin Energieausweis ist gemäß den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV), die inzwischen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Gebäudeenergiegesetz (GEG) Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde, für viele Gebäude in Deutschland verpflichtend. Er enthält Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes und gibt potenziellen Käufern oder Mietern einen Anhaltspunkt über die zu erwartenden Energiekosten.

Abwasserkanal

Gemeinschaftseigentum, BayObLG Rpfleger 1992, 86

Abwasserhebeanlage

Die Zuordnung zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum ist davon abhängig davon, 

  • ob sie nur der Entsorgung einer bestimmten Sondereigentumseinheit dient und sich in den betreffenden Sondereigentumsräumen befindet = Sondereigentum (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 08.09.1993, 24 W 5753/92)
  • oder ob sie Bestandteil einer Hauptentsorgungsleitung ist = Gemeinschaftseigentum (vgl. BayObLG, Beschl. v. 28.02.1983, 2 Z 15/82).

Gestiegene Energiepreise und wachsendes Umweltbewusstsein sorgen dafür, dass immer mehr Menschen um Einsparungen beim Energieverbrauch bemüht sind. Kosten, aber auch Einsparpotenziale, sind natürlich vorwiegend beim Heizen aktuell ein bedeutsames Thema. Allerdings gilt beim Energieverbrauch das Motto „Kleinvieh macht auch Mist!“. Besonders deutlich wird das bei der Beleuchtung. Rund 15 % des monatlichen Energieverbrauchs entfallen in Privathaushalten auf die Beleuchtung. Grund genug, auch hier über Modernisierungsmaßnahmen nachzudenken. Die können auch aus optischen und praktischen Gesichtspunkten sinnvoll sein. Innerhalb der Eigentumswohnung kann die Beleuchtung jeder handhaben, wie er möchte. Doch was gilt im Gemeinschaftseigentum?

Schließanlagen sind eine praktische Angelegenheit. Mit einem Schlüssel kann der Wohnungseigentümer die Haustür, seine Wohnungs- und Kellertür sowie sonstige ihm oder allen Eigentümern zur Verfügung stehenden Räume öffnen. Dies verschlankt so manchen Schlüsselbund und sorgt - da Schlüssel nur mit der dazugehörigen Schließkarte bestellt werden können - für eine gewisse Kontrolle über die in Umlauf befindlichen Schlüssel. Der Generalhauptschlüssel, kurz oft Generalschlüssel, schließt alle Zylinder der Anlage.