Die Elementarschaden-Versicherung deckt kein steigendes Grundwasser ab

{ads3}Der Kellerboden eines Berliner Hauses schlug plötzlich Wellen, weil der nach starken Regenfällen steigende Grundwasserspiegel gegen das Fundament drückte. Doch die Elementarschadenversicherung weigerte sich zu zahlen: Versichert seien nur Schäden, die durch unmittelbar ins Haus eindringenden Regen verursacht würden. Die Richter schlossen sich dieser Meinung an. Wenn Regen nur indirekt über das langsam steigende Grundwasser Schaden anrichtet, sei "die Kausalkette unterbrochen", die Assekuranz müsse nicht zahlen (Landgericht Berlin, 7 O 137/03).

CTA rechte Seitenleiste Podcast

Amazon Anzeige

WEG Kompakt Das neue WEG-Recht

deutsche mietrecht youtube podcast

🎧 Keine marktgerechte Miete?

So verhandeln Sie den Kaufpreis mit dem Aufholrechner!

deutsche mietrecht youtube podcast

🎧 Willkommen im juristischen Schrebergarten!
Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

deutsche mietrecht youtube podcast

🎧 Der Auskunfts-Check beim Wohnungskauf!
Ohne Vollmacht von Eigentümer oder Makler keine Auskunft von der Hausverwaltung!