Ein Einwurfeinschreiben reicht vor Gericht nicht als Beweis für die Zustellung eines Briefes. Dazu ist ein Übergabeeinschreiben nötig, das dem Empfänger persönlich ausgehändigt wird (OLG Koblenz, 11 WF 1013/04).
Ein Einwurfeinschreiben reicht vor Gericht nicht als Beweis für die Zustellung eines Briefes. Dazu ist ein Übergabeeinschreiben nötig, das dem Empfänger persönlich ausgehändigt wird (OLG Koblenz, 11 WF 1013/04).
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Auch eine Hausverwaltung kommt bei ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten oft ins Grübeln | Bild fotolia.com @ von ollyParagraf 27 WEG Aufgaben und...
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