Urteile aus dem Wohnungseigentumsrecht Treppenhausrenovierung Der Ersatz einer vorhandenen Raufasertapete durch eine neue Glasfasertapete bei der Renovierung des Treppenhauses stellt keine bauliche Veränderung dar (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.1994, 3 Wx 370/93). 12. März 2021 Vorheriger Beitrag: Die Terrassensanierung ist Sache der Gemeinschaft Zurück Nächster Beitrag: Verwalter kann Vollmachten zur eigenen Wahl einsetzen Weiter