Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Dezember 2020 wurden die Möglichkeiten zur Änderung der Kostenverteilung in bestimmten Bereichen flexibilisiert. Dennoch gibt es klare Grenzen, die Eigentümer beachten müssen. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte zur Kostenverteilung in der WEG, die gesetzlichen Vorgaben und die notwendigen Mehrheiten für Änderungen beschrieben.

Der Vermögensbericht ist eine relativ neue Verpflichtung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und wurde mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Dezember 2020 eingeführt und ist in in § 28 WEG geregelt. Der Bericht dient dazu, die Eigentümer über die finanzielle Gesamtlage der Gemeinschaft zu informieren und stellt eine Ergänzung zur Jahresabrechnung dar. Der Vermögensbericht enthält insbesondere Informationen über die Höhe der Rücklagen und andere finanzielle Vermögenswerte der Gemeinschaft. Hierzu gehören insbesondere:

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Hausverwaltung

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Nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), die zum 1. Dezember 2020 in Kraft trat, besteht für Wohnungseigentümer ein individuelles Auskunftsrecht gegenüber der Hausverwaltung.