Nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), die zum 1. Dezember 2020 in Kraft trat, besteht für Wohnungseigentümer ein individuelles Auskunftsrecht gegenüber der Hausverwaltung.
Was beinhaltet das Auskunftsrecht des Miteigentümers gegenüber der Hausverwaltung?
Das individuelle Auskunftsrecht bedeutet, dass jeder Wohnungseigentümer das Recht hat, von der Hausverwaltung Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verlangen. Dies umfasst unter anderem: