Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Dezember 2020 wurden die Möglichkeiten zur Änderung der Kostenverteilung in bestimmten Bereichen flexibilisiert. Dennoch gibt es klare Grenzen, die Eigentümer beachten müssen. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte zur Kostenverteilung in der WEG, die gesetzlichen Vorgaben und die notwendigen Mehrheiten für Änderungen beschrieben.

Der Vermögensbericht ist eine relativ neue Verpflichtung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und wurde mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Dezember 2020 eingeführt und ist in in § 28 WEG geregelt. Der Bericht dient dazu, die Eigentümer über die finanzielle Gesamtlage der Gemeinschaft zu informieren und stellt eine Ergänzung zur Jahresabrechnung dar. Der Vermögensbericht enthält insbesondere Informationen über die Höhe der Rücklagen und andere finanzielle Vermögenswerte der Gemeinschaft. Hierzu gehören insbesondere:

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WEG Kompakt Das neue WEG-Recht

Hausverwaltung

Hier sind relevante Urteile zum Wirtschaftsplan der Eigentümergemeinschaft, die häufig zitierten Rechtsgrundlagen und Klarheit zu verschiedenen Aspekten bieten:

In dem konkreten Fall hatte eine Verwaltung ohne Beschlussfassung durch die Gemeinschaft Trennwände in den Kellerräumen und die Reinigung der Fassade von Efeu in Auftrag gegeben. Zudem zahlte sie...

Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Dezember 2020 wurden die Möglichkeiten zur Änderung der Kostenverteilung in bestimmten Bereichen flexibilisiert. Dennoch gibt es klare...

§ 26 Abs. 1 Satz 1 WEG ist eine klare Regelung, die eigentlich keine Fragen offenlässt: „Über die Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit.”...