Keine räumliche Verbindung von Hobbyraum und Wohnraum

Ist in einer Teilungserkärung einer Eigentumswohnanlage die Nutzung von Dachgeschossräumen als Hobbyräume zusammen mit der darunter liegenden Eigentumswohnung gestattet, rechtfertigt diese Nutzungsmöglichkeit nicht die räumliche Verbindung der Hobbyräume und deren Verwendung als selbstständige Wohnung.

Die Nutzung als Hobbyraum umfasst u. a. auch die gelegentliche Verwendung als Wohnraum, z.B. für Gäste. Durch die Schaffung einer selbstständigen Wohneinheit, wird diese Zweckbestimmung jedoch erheblich überschritten (Beschluss des BayObLG vom 07.07.2004, Az. 2 ZBR 89/04).

 

 

Miete und Rendite Leseprobe

Banner Miete und Rendite

CTA rechte Seitenleiste Podcast

Amazon Anzeige

WEG Kompakt Das neue WEG-Recht

Eigentümerversammlung

Image by Ilse Orsel from Pixabay Viele Eltern und Großeltern übertragen ihre Eigentumswohnung schon zu Lebzeiten an ihre Kinder oder Enkelkinder und vereinbaren zugleich ein lebenslanges...

Eigentümerversammlung

Image by Khanh Trinh from Pixabay  Voraussetzungen, Grenzen und Umsetzung Wohnungseigentümer können beschließen, dass Eigentümerversammlungen auch "Online" durchgeführt werden...

Eigentümerversammlung

Diese Frage ist unter Juristen höchst umstritten. Der BGH hat jetzt erneut die Auffassung vertreten, dass in solchen Fällen eine Vermehrung der Stimmrechte nicht eintreten dürfe.

Hausverwaltung

Es ist mittlerweile gängige Praxis, die Verwaltervergütung der Eigentümergemeinschaft gleichmäßig auf die Einheiten zu verteilen, sodass jedes Sondereigentum oder Teileigentum mit dem gleichen...