Aus einer Apotheke wird keine Gaststätte!

Ein als Apotheke bezeichnetes Teileigentum kann nicht als Gaststätte genutzt werden, da ein solcher Betrieb erfahrungsgemäß mehr Beeinträchtigungen bringt als der Betrieb einer Apotheke (Nichteinhaltung der Ladenschlußzeiten, Lärm- und Geruchtsbelästigungen, OLG Stuttgart, Beschl. vom 14.02.1986, 8 W 496/85).

Hausverwaltung

Als Wohnraumimmobilienverwalter kann sich nur noch niederlassen, wer im Besitz einer Zulassung gemäß § 34c GewO ist. Über die fachliche Qualifikation als Hausverwalter sagt das zunächst nichts aus....

Beschlussfassung

Es stellt sich die Frage, ob man ein Mitglied einer Eigentümergemeinschaft per Beschluss auf einer Eigentümerversammlung verpflichtenn kann, den Winterdienst in Eigenleistung zu erbringen. Denn es...

Beschlussfassung

Erhebliche Bedeutung für die Praxis hat die Beschlußsammlung nach § 24 Abs. 7. Die Beschluss-Sammlung enthält nur den Wortlaut der in der Versammlung der Wohnungseigentümer verkündeten Beschlüsse...

Eigentümerversammlung

Fristen, Form und Fehlerfolgen bei der Einladung Die Einladung zur Eigentümerversammlung ist rechtlich streng geregelt. Fehler bei Form, Frist oder Adressierung können zur Anfechtbarkeit oder...