Viele Sondereigentümer können an der Eigentümerversammlung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht selbst teilnehmen. Mit einer Vollmacht dürfen Sie jedoch eine andere Person beauftragen, Sie zu vertreten und für Sie abzustimmen. Doch worauf müssen Wohnungseigentümer oder Teileigentümer achten, damit die Vertretung wirksam ist?
Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Vollmacht in der Eigentümerversammlung – mit Tipps, Praxisbeispielen und den aktuellen Regeln nach der WEG-Reform.
Gesetzliche Grundlagen der Vollmacht
Das Wohnungseigentumsgesetz erlaubt ausdrücklich, dass Sondereigentümer sich vertreten lassen (§ 25 Abs. 3 WEG). Damit ist klar: Jeder Wohnungseigentümer und auch jeder Teileigentümer kann eine beliebige volljährige, geschäftsfähige Person bevollmächtigen – sofern die Gemeinschaftsordnung nichts anderes bestimmt.
Wer darf Sie vertreten?
Nach dem Gesetz dürfen Sie jede volljährige Person bevollmächtigen, zum Beispiel ein Familienmitglied, einen anderen Miteigentümer, die Hausverwaltung oder einen externen Dritten.
Achtung: In vielen Gemeinschaftsordnungen ist die Vertretung auf bestimmte Personenkreise beschränkt. Bevollmächtigen Sie trotzdem eine unzulässige Person, kann die Verwaltung Ihre Vertretung von der Eigentümerversammlung ausschließen. Prüfen Sie die Gemeinschaftsordnung oder fragen Sie im Zweifelsfall vorab Ihre Verwaltung.
Muss die Vollmacht schriftlich sein?
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor, die meisten Verwaltungen verlangen jedoch aus Nachweisgründen eine schriftliche Vollmacht.
💡 Tipp: Reichen Sie Ihre Vollmacht vorab per Post oder E-Mail beim Verwalter ein.
Was sollte die Vollmacht enthalten?
- Name und Anschrift des Sondereigentümers
- Name der bevollmächtigten Person
- Datum der Versammlung
- Umfang der Vollmacht
- Unterschrift des Eigentümers
📌 Praxisbeispiel: Ein Teileigentümer kann nicht teilnehmen und bevollmächtigt seinen Sohn schriftlich. Die Gemeinschaftsordnung erlaubt Verwandte als Vertreter – die Stimme wird gezählt.
Gemeinschaftliches Eigentum: Einheitliche Stimmabgabe
Steht ein Sondereigentum mehreren gemeinschaftlich zu, dürfen diese das Stimmrecht nur einheitlich ausüben (§ 25 Abs. 2 WEG).
📌 Praxisbeispiel: Herr und Frau Müller besitzen gemeinsam eine Wohnung. Herr Müller erteilt Frau Müller eine schriftliche Vollmacht, damit sie alleine abstimmen kann.
Eigentümer und Bevollmächtigter gleichzeitig?
Ein Eigentümer kann eine Vollmacht erteilen und dennoch selbst teilnehmen. Er kann jederzeit die Stimmabgabe wieder selbst übernehmen und die Vollmacht widerrufen.
Gäste und Berater
Gäste und Berater dürfen an einer Eigentümerversammlung nur teilnehmen, wenn dies in der Gemeinschaftsordnung erlaubt ist oder die Versammlung zustimmt.
Weisungen an die Vertretung
Sie können Ihrer Vertretung sowohl zeitliche als auch sachliche Weisungen erteilen.
- zeitlich: nur für eine bestimmte oder für mehrere Versammlungen
- sachlich: wie bei bestimmten Tagesordnungspunkten abzustimmen ist
📌 Praxisbeispiel: Ein Eigentümer legt fest: „Beim Punkt ‚Fassadensanierung‘ mit Ja stimmen, sonst enthalten.“
Wichtig: Verstöße gegen Weisungen machen die Stimme nicht unwirksam, aber sie können Schadensersatzansprüche gegen den Vollmachtnehmer auslösen. Nicht gegen die Miteigentümer oder die WEG-Verwaltung.
Untervollmacht: Darf meine Vertretung jemand anderen schicken?
Ob eine Untervollmacht zulässig ist, hängt von der Gemeinschaftsordnung und der Hauptvollmacht ab. Empfehlenswert ist, die Untervollmacht ausdrücklich zuzulassen.
📌 Praxisbeispiel: Herr Meier bevollmächtigt seine Tochter, die krankheitsbedingt ihrem Partner eine Untervollmacht erteilt.
Wichtig: Über Untervollmacht kann kein Stimmrechtsausschluss umgangen werden.
⚖️ Rechtliche Grundlagen und Urteile mit Praxisbeispielen
BGH, 18.01.2007 – V ZB 115/06: Eigentümer widerruft in der Versammlung die Vollmacht und übernimmt selbst.
📌 Beispiel: Herr Meier übernimmt die Stimmabgabe selbst, die seines Bruders zählt nicht mehr.
BayObLG, 07.06.1990 – 2Z BR 41/90: Untervollmachten sind wirksam untersagt.
📌 Beispiel: Frau Müller gibt ihrem Mann Untervollmacht, die jedoch vom Verwalter abgelehnt wird.
BGH, 10.12.2010 – V ZR 60/10: Schriftform zwingend.
📌 Beispiel: Herr Schulz erteilt mündlich Vollmacht, die abgelehnt wird.
OLG Hamm, 08.05.2001 – 15 W 139/00: Uneinige Miteigentümer – keine Stimme.
📌 Beispiel: Ehepaar Schneider gibt widersprüchliche Stimmen ab, keine zählt.
✅ Zusammenfassung
- Weisungen sind zulässig
- Verstöße gegen Weisungen bleiben wirksam
- Untervollmachten nur bei Erlaubnis möglich
Mit einer klaren, schriftlichen Vollmacht und eindeutigen Vorgaben sichern Sie Ihre Interessen auch dann, wenn Sie selbst verhindert sind.
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Die Vorlage ist am Bildschirm ausfüllbar und immer wieder verwendbar. Sie können das Dokument auf Ihrem Rechner so oft Sie möchten speichern.