So langsam landen die Beschlüsse rund um das Thema "abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer bei Reparaturen und Instandhaltung "im Gemeinschaftseigentum stehener Teile" vor dem Bundesgerichtshof. Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in in zwei Verfahren darüber entschieden, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Wohnungseigentümer nach der Gesetzesreform von der bisherigen Kostenverteilung zulasten einzelner Wohnungseigentümer Beschlüsse treffen dürfen.