
Ob Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Buchhaltung oder überschaubare Reparaturen: In vielen kleinen Wohnungseigentümergemeinschaften werden diese Arbeiten in Eigenregie durchgeführt oder gegen Entgelt an einen Miteigentümer übertragen. Wie sind diese Arbeiten einzuordnen? Sind sie sozialversicherungspflichtig und muss der für die Gemeinschaft tätige Eigentümer diese Vergütung in der Steuererklärung angeben?
Ob Kinderwagen, Schuhe, Altkartons oder ausrangierte Möbel – in vielen Gemeinschaftsanlagen stehen immer wieder Dinge im Flur, im Hausgang oder in den Kellergängen. Die einen nehmen es gelassen, andere fühlen sich gestört oder sogar behindert. Doch was ist erlaubt – und was nicht? Und wie können Sie als Wohnungseigentümerin vorgehen, wenn solche Gegenstände regelmäßig das Gemeinschaftseigentum blockieren?
Viele Sondereigentümer können an der Eigentümerversammlung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht selbst teilnehmen. Mit einer Vollmacht dürfen Sie jedoch eine andere Person beauftragen,...
Das Kopfstimmrecht ist das in § 25 Abs. 2 Satz 1 WoEigG vorgesehene Stimmrechtsprinzip der Eigentümergemeinschaft. Wurde in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer kein gegenteiliges...
Die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft. Sie trägt die hierdurch entstehenden Kosten. Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum bringen häufig...
Muss- und Kann-Inhalte Muss-Inhalte Tag und Ort der Eigentümerversammlung Feststellung der Beschlussfähigkeit Beschlussantrag Anzahl der Ja-Stimmen, der Nein-Stimmen und der...
Ein Balkon wirkt auf den ersten Blick wie eine sehr private Angelegenheit. Man sitzt dort allein, stellt Pflanzen auf, trinkt Kaffee und ärgert...
Auch eine Hausverwaltung kommt bei ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten oft ins Grübeln | Bild fotolia.com @ von ollyParagraf 27 WEG Aufgaben und...
Kurz gesagt:Fenster sind (fast immer) Gemeinschaftseigentum – aber die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung können durch...
Jeder Sondereigentümer hat eine Stimme, es sei denn, die Gemeinschaftsordnung sieht eine andere Regelung des Stimmrechts vor...