Genehmigt die Eigentümergemeinschaft per Beschluss einem Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung bei Selbstfinanzierung, so muss dieser auch etwaige Folgekosten alleine tragen.
Genehmigt die Eigentümergemeinschaft per Beschluss einem Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung bei Selbstfinanzierung, so muss dieser auch etwaige Folgekosten alleine tragen.
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über die Voraussetzungen und Grenzen baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums entschieden, die von einzelnen Wohnungseigentümern als Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Errichtung eines Personenaufzugs bzw. Errichtung einer 65 Zentimeter erhöhten Terrasse nebst Zufahrtsrampe) verlangt wurden.
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Verfahren darüber zu entscheiden, ob während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nichtig oder nur anfechtbar sind, wenn die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten.
So langsam landen die Beschlüsse rund um das Thema "abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer bei Reparaturen und Instandhaltung "im Gemeinschaftseigentum stehener Teile" vor dem Bundesgerichtshof. Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in in zwei Verfahren darüber entschieden, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Wohnungseigentümer nach der Gesetzesreform von der bisherigen Kostenverteilung zulasten einzelner Wohnungseigentümer Beschlüsse treffen dürfen.
Gestiegene Energiepreise und wachsendes Umweltbewusstsein sorgen dafür, dass immer mehr Menschen um Einsparungen beim Energieverbrauch bemüht sind. Kosten, aber auch Einsparpotenziale, sind natürlich vorwiegend beim Heizen aktuell ein bedeutsames Thema. Allerdings gilt beim Energieverbrauch das Motto „Kleinvieh macht auch Mist!“. Besonders deutlich wird das bei der Beleuchtung. Rund 15 % des monatlichen Energieverbrauchs entfallen in Privathaushalten auf die Beleuchtung. Grund genug, auch hier über Modernisierungsmaßnahmen nachzudenken. Die können auch aus optischen und praktischen Gesichtspunkten sinnvoll sein. Innerhalb der Eigentumswohnung kann die Beleuchtung jeder handhaben, wie er möchte. Doch was gilt im Gemeinschaftseigentum?
Die gewerbliche Nutzung von Wohnimmobilien ist ein zunehmend beliebter Trend in der Immobilienbranche. Da Unternehmen nach Möglichkeiten suchen, ihre Gewinne zu maximieren und ihren Raum zu optimieren, wenden sie sich Wohnimmobilien als praktikable Option zu. Diese Entwicklung eröffnet Hausbesitzern, die von der wachsenden Nachfrage nach Kurzzeitmietflächen und anderen gewerblichen Nutzungen profitieren wollen, neue Möglichkeiten.
Sie bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich, wie z. B. Bebauungsvorschriften, die vor einer Änderung geklärt werden müssen. In diesem Artikel erklären wir, was Sie über die gewerbliche Nutzung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung wissen müssen und wie Sie davon finanziell profitieren können.
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Grunddsätzlich gilt: Fensterrahmen und Fensterverglasungen sind als konstruktive und die äußere Gestalt des Gebäudes bestimmende bauliche Elemente...
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aus www.deutschesmietrecht.de
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