Der Kauf einer Eigentumswohnung muss in Deutschland zwingend vor einem Notar erfolgen, da beim Erwerb einer Eigentumswohnung immer auch ein Miteigentum an Grund und Boden erworben wird und somit eine Eintragung in das Grundbuch erfolgt. Der Notar sorgt für die sichere Abwicklung des Vertrags und die Eintragung des Käufers ins Grundbuch, mit der das Eigentum wirksam auf den Käufer übergeht.
Er klärt unter anderem, ob die Wohnung dem Verkäufer gehört oder ob Belastungen bestehen. Hierzu fordert er den Grundbuchauszug an, der Angaben zu Größe, Lage und Nutzungsart der Immobilie enthält. Diese Angaben werden im Vertragstext vermerkt.
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