Die ordnungsgemäße Verwaltung ist ein zentraler Begriff im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und beschreibt die Art und Weise, wie eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und ihr gemeinschaftliches Eigentum verwaltet werden müssen. Der Begriff ist jedoch bewusst allgemein gehalten, um den individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Gemeinschaft Rechnung zu tragen. Dennoch gibt es bestimmte Kriterien und Handlungsfelder, die als Maßstab für eine ordnungsgemäße Verwaltung gelten.