Zahlungsrückstände können katastrophale Folgen für eine Eigentümergemeinschaft haben. Ist kein Geld mehr auf dem gemeinschaftlichen Konto, ist abzusehen, wann Wasserlieferungen eingestellt werden oder die Gebäudeversicherung kündigt. Es ist deshalb wichtig, dass Hausgeldrückstände so schnell wie möglich eingeklagt werden. Doch, das Recht rückständige Hausgeldzahlungen beim säumigen Eigentümer einzuklagen, hat allein die Gemeinschaft.